Der Testamentsvollstrecker als Treuhänder des Erblassers

Der Testamentsvollstrecker als Treuhänder des Erblassers

ID: 660162

In welchen Fällen empfiehlt sich die Nachlassverwaltung durch einen Testamentsvoll-strecker und welche Anforderungen werden an einen Testamentsvollstrecker gestellt?



(firmenpresse) - Heilbronn, Juni 2012. Vor dem Hintergrund des seit 2010 bestehenden Reformpakets Basel III zur Bankenregulierung machen sich Unternehmen zunehmend Gedanken über ihre Kreditwürdigkeit, da diese direkt die Kreditkonditionen beeinflusst. Die Frage der Unternehmensnachfolge ist meist eng mit diesen Überlegungen verknüpft. Eine geregelte Unternehmensnachfolge kann durch das Instrument der Testamentsvollstreckung das Risiko der Zerschlagung des Unternehmens verhindern und somit die Chance auf Erhaltung der gewährten Bankkredite und der damit verbundenen Konditionen erhöhen. Denn die Aufgabe des Testamentsvollstreckers besteht immer darin, im Interesse des Erblassers zu handeln und sich nicht von den Interessen der Erben fehlleiten zu lassen.

Testamentsvollstrecker schützen den Nachlass
Aber auch bei Nachlässen, die nicht im Zusammenhang mit Betriebsvermögen stehen, kann die Nachlassverwaltung durch einen Testamentsvollstrecker ratsam sein. Insbesondere dann, wenn es sich um komplizierte Nachlässe handelt oder das Erbe auch Vermächtnisse beinhaltet, können Erbbeteiligte ohne Testamentsvollstrecker, die sich selbst um die Nachlassregelung und die Erfüllung von Vermächtnissen kümmern müssen, schnell überfordert werden. Handelt es sich dann noch um mehrere Erben/Vermächtnisnehmer, sind Streitigkeiten um die korrekte Bewertung und Verteilung des Nachlasses geradezu vorprogrammiert. Solche Konflikte sind häufig die Ursache für gerichtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten.

Legen Sie die Messlatte hoch
Der Gesetzgeber hat mit dem im Juli 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz die Testamentsvollstreckung grundsätzlich jedermann ermöglicht, der bis dahin gültige Anwaltsvorbehalt wurde aufgehoben. Somit liegt es letztlich am Erblasser selbst, die Spreu vom Weizen zu trennen. Welches sind nun die Kriterien bei der Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers? Wichtig ist vor allem das volle und umfassende Vertrauen des Erblassers in den Testamentsvollstrecker. Schließlich soll dieser die Interessen des Erblassers durchsetzen. Dies setzt gewisse menschliche Qualitäten, vor allem Standfestigkeit in der Auseinandersetzung mit den Erben, voraus. Darüber hinaus empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass der Testamentsvollstrecker die wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge der jeweiligen Verhältnisse angemessen beurteilen kann. Beurteilen Sie kritisch, ob er sich ausreichend Zeit für Sie und Ihre Belange nimmt und ob er über eine professionelle Infrastruktur verfügt. Der Gesetzgeber schreibt für Testamentsvollstrecker keine spezielle Versicherung gegen Schäden vor, die im Rahmen ihrer Tätigkeit möglicherweise an dem Vermögen des Erblassers entstehen können. Ein guter Testamentsvollstrecker wird dem entgegen mit Sicherheit mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherungspolice aufwarten können.


(Nicole Neuffer)

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Datum: 15.06.2012 - 10:15 Uhr
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