Besuchersicherheit und Verkehrssicherungspflicht sind oberstes Gebot bei Veranstaltungen in Versamml

Besuchersicherheit und Verkehrssicherungspflicht sind oberstes Gebot bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten jeglicher Art

ID: 661181

Das gilt für das kleine Vereinsheim ebenso wie für ein großes Stadion oder Veranstaltungen unter freiem Himmel.



PraxisratgeberPraxisratgeber"Öffentliche Veranstaltungen"

(firmenpresse) - Insbesondere gehört dazu eine genaue Planung der Rettungswege, die in der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung (MVStättV) vorgeschrieben sind. Hier ist zunächst wichtig die genaue Definition von Flucht- und Rettungswegen zu kennen. Es handelt sich dabei um ununterbrochene und unversperrte Laufwege (Flure, Gänge, Hallen, Treppenräume, Ausgänge etc.), die von einem beliebigen Ausgangspunkt im Gebäude (oder einer baulichen Struktur) zu einem sicheren Bereich führen. Dabei muss jedes Geschoss/jede Tribüne mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege aufweisen.

Die lichte Mindestbreite des Rettungsweges muss mindestens 1,20 m betragen, wobei hier unterschiedliche Maßgaben für Bereiche im Freien (also z.B. in einem Stadion) und in geschlossenen Räumen gelten, die u.a. von der Besucherzahl abhängen.

In § 7 MVStättV ist außerdem die Rettungsweglänge genau definiert. Diese ist abhängig von der lichten Höhe des Versammlungsraums, beispielsweise darf die Entfernung zum nächsten Ausgang bei einer lichten Höhe von 5 m nicht mehr als 30 m betragen. Gemeint ist hier der tatsächliche Laufweg, nicht die Luftlinie. Bei entsprechend größerer Raumhöhe erhöht sich auch die Rettungsweglänge, jedoch maximal auf 60 m.

Ein nicht unerheblicher, wenn nicht sogar der wichtigste Faktor in der Rettungswegplanung ist der Einflussfaktor Mensch! Unterschiedliche psychische und physische Reaktionen eines einzelnen Menschen auf eine Gefahrensituation stellen einen großen Unsicherheitsfaktor dar. Das Wissen um allgemeine menschliche Verhaltensmuster oder Panikverhalten sollte ebenso in die Planung einfließen wie auch z.B. die Berücksichtigung von physischen Einschränkungen älterer Menschen oder Kinder oder mögliche Beeinflussungen durch Alkohol oder Tabletten.

All diese und noch weitere Faktoren, wie z.B. deskriptive Bemessungsverfahren, ermöglichen die Berechnung von Rettungs- und Fluchtwegen und dadurch die Erstellung eines sicheren Rettungswegekonzepts. Da jede Versammlungsstätte andere Voraussetzung bietet, ist auch für jeden Ort ein eigenes Konzept zu erarbeiten.



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Datum: 18.06.2012 - 08:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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