Innovativer Vertrag zwischen Apothekern und Krankenversicherung entlastet Patienten

Innovativer Vertrag zwischen Apothekern und Krankenversicherung entlastet Patienten

ID: 662653
(ots) - Ein innovativer Vertrag zwischen Deutschem
Apothekerverband (DAV) und Allianz Private Krankenversicherung (APKV)
soll deren Versicherte von der Bürokratie rund um die Bezahlung von
notwendigen, teuren Arzneimitteln entlasten. Nach einem erfolgreichen
Modellprojekt in Bayern kann die Direktabrechnung zwischen Apotheke
und Krankenversicherung nun auch bundesweit erfolgen, sofern sich der
Versicherte damit einverstanden erklärt. Dieser neue Service hilft
oft schwerkranken Patienten, die hochpreisige Arzneimittel auf
Privatrezept verordnet bekommen.

"Wir freuen uns, eine innovative Kooperation mit der Allianz PKV
von einem Modellprojekt in Bayern in einen bundesweiten Vertrag
überführt zu haben", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Patienten
in schwierigen Lebenssituationen erhalten direkt in der Apotheke vor
Ort die Entlastung und Unterstützung, die sie brauchen. Als Apotheker
wollen wir noch mehr zukunftsweisende und patientenorientierte
Projekte und Kooperationen anstreben, auch wenn es manchmal nur
wenige Menschen betrifft."

In der Modellregion Bayern hat sich die Direktabrechnung zwischen
DAV und APKV seit dem 1. April 2011 bewährt: Dort waren mehr als 300
Apotheken dem Vertrag beigetreten. Mehr als 200 Abrechnungen zwischen
Apotheken und APKV wurden durchgeführt. Während des Modellprojekts
hatten sich mehr als 70 Prozent der teilnehmenden Apotheken dafür
ausgesprochen, den Vertrag mit seinen Vorteilen für die Patienten
fortzuführen.

Normalerweise muss ein privat versicherter Patient die volle Summe
für ärztlich verordnete Arzneimittel in der Apotheke bezahlen - in
bar, per Karte oder Rechnung. Nach Einreichen der Quittung bei seiner
Krankenversicherung bekommt er später Geld zurück. Bei sehr teuren
Medikamenten für oft schwerkranke Patienten kann diese Vorkasse
jedoch zu Problemen führen. Laut Vertrag zwischen DAV und APKV kann


die Direktabrechnung in einer teilnehmenden Apotheke - mit Zustimmung
von Patient und APKV - für Rezeptsummen ab 750 Euro beantragt und
ausgeführt werden.

Diese Pressemitteilung und mehr Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax.: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de

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Datum: 19.06.2012 - 15:14 Uhr
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