Deutschland taumelt bei Umsetzung der "Keks-Richtlinie"

Deutschland taumelt bei Umsetzung der "Keks-Richtlinie"

ID: 663989
(PresseBox) - Die "Cookie Richtlinie" und ihre Hintergründe
Zum 25. Mai 2012 lief die Frist zur Umsetzung der sogenannten "Cookie-Richtlinie" der EU aus. Doch eine Umsetzung in das deutsche Recht blieb bisher aus. Die Richtlinie verlangt, Benutzer nach einer Einwilligung zu fragen, bevor Daten auf deren Rechner gespeichert werden. Hintergrund der Richtlinie: Die EU ermittelte, dass sogenannte "Tracking-Cookies" die Erstellung von Bewegungs-, Nutzungs- und Interessenprofilen ermöglichen - daraus entstehe eine Gefährdung der Privatsphäre.
"Tracking-Cookies" filtern Informationen, womit Onlineshopbetreiber ihren Kunden ein zugeschnittenes Angebot zur Verfügung stellen können. Außerdem tragen sie zur Optimierung der WebSite-Usability bei. Oft werden Cookies angewandt, um die "Bilanz" einer Werbe- oder Marketingkampagne durch z. B. Google Adwords zu ermitteln.
Folgen des Fristablaufs
Deutschland gehört zu den Mitgliedsstaaten, die bisher versäumt haben, die Umsetzung durchzuführen. Für diesen Fall sieht das EU-Recht vor, dass eine Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen direkt anwendbar ist. Die Anforderungen für eine unmittelbare Anwendung werden jedoch von der Cookie-Richtlinie nicht erfüllt.
Anscheinend hat die Bundesregierung willentlich mit der Umsetzung der Richtlinie abgewartet - offenbar werden Lösungsmöglichkeiten, vorwiegend von den betroffenen Online-Branchen, erwartet.
Trotz allem wird eine Umsetzung der Richtlinie nicht erspart bleiben ? die EU hat wegen des Fristablaufs mit Klage gedroht, und der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar steht ebenfalls schon in den Startlöchern.
Welche Cookies sind betroffen? Welche nicht?
Betroffen sind z.B. die so genannten Tracking-Cookies, also Cookies, die das Benutzerverhalten aufzeichnen. Als Beispiel sind hier Cookies zu nennen die, die zuletzt angesehenen Artikel in einem Shop speichern.
Für die folgenden Cookies muss nur eine allgemeine Information über deren Funktionen vorliegen ? eine Einwilligung ist aber nicht erforderlich:


? die Warenkorb-Cookies,
? Cookies, die der Sicherheit des Einloggens dienen,
? Session-Cookies, die z.B. die einzelnen Schritte während des Bestellprozesses bis zum Abschluss der Bestellung speichern,
? Flash-Cookies für Video- oder Audio-Ausführungen, wenn der Nutzer sich diese gewünscht hat,
? Cookies, die die Eigenschaften des Nutzers speichern, wenn diese Eigenschaften erforderlich sind, um die gewünschte Leistung zu erbringen (Sprache, Währung).
Wie kann eine Einwilligung erfolgen?
Zu den weniger guten Möglichkeiten zur Einholung der Einwilligung gehört die Nutzung von Pop-Ups.
Eine bessere Lösung wäre, eine Information mittels Opt-In Seite vorzuschalten ? ähnlich derer bei sog. Alkoholika-Erzeugern.
Die Einwilligung kann direkt bei Aufruf der Webseite eingeholt werden. Beim Aufruf der Webseite erhält der Nutzer einen Link, der ihn direkt auf die Datenschutzerklärung der Seite verweist. In dieser Erklärung wird die Nutzung und Setzung der Cookies genau beschrieben. Daneben wird erläutert, welche Browsereinstellungen der Nutzer ändern muss, damit keine Cookies gesetzt werden. Kehrt der Nutzer dennoch auf die Webseite zurück, so zeigt er sich mit der Cookiesetzung einverstanden.
Eine weitere Möglichkeit ist die Einblendung des statischen Infobanners am
unteren Seitenrand, um eine rechtmäßige Einwilligung einzuholen. Diese Lösung wird bereits vom weltweit größten Motorenhersteller Honda eingesetzt. Dies ist die Lösung, die momentan von blindwerk - neue medien bevorzugt wird.
Was tun?
Wie Sie die Cookie-Richtlinie nun am besten in Ihren Auftritt integrieren, beantworten wir Ihnen gerne im Kurzgespräch unter 06323 988529. Ihr Ansprechpartner Jan Entzminger freut sich auf Ihren Anruf. Gerne passen wir Ihre Webseite der neuen Richtlinie an.
Quellenangaben und Gesetzesentwurf
Quellen:
? http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/03/01/tmg-cookie-richtlinie-spd/
? http://www.shopbetreiber-blog.de/2011/06/07/eu-cookie-richtlinie-was-bedeutet-der-fristablauf/
? http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/01/02/umsetzung-der-einwilligungspflicht-aus-der-cookie-richtlinie-in-frankreich/
? http://www.iitr.de/die-neue-cookie-richtlinie-der-eu-worauf-sich-unternehmen-bereits-heute-einstellen-sollten.html
Gesetzesentwurf:
? http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_2034972/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/156-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/156-11(B).pdf)

Was blindwerk ? neue medien macht, ist schnell erzählt: Wege ins Internet ebnen und Prozesse im Netz begleiten. Dadurch die digitale Kundenansprache verbessern und Marktanteile im Web erzeugen.
Unabgelenkt und hochkonzentriert entstehen in ländlicher Idylle transparent und qualitätsvernarrt konsequente Lösungen, die überzeugende Ergebnisse erzielen: Mehr Marktanteil mittels Online-Kanal. Seit über zehn Jahren mit herausragender Kundenzufriedenheit und vielen Auszeichnungen.
Ausgewählte Referenzkunden: John Deere, brandeins, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Berufsgenossenschaft Metall und Holz, Park Brauerei, Karamalz, Stadt Ludwigshafen, Touratech, Denios, Callwey, 1und1, BG Klinik Ludwigshafen und Tübingen.

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Datum: 21.06.2012 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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