Fahrrad, Schuhschrank, Kinderwagen: Was darf im Treppenhaus stehen? / R+V-Infocenter: Sicherheit ist

Fahrrad, Schuhschrank, Kinderwagen: Was darf im Treppenhaus stehen? / R+V-Infocenter: Sicherheit ist das oberste Gebot - Vermieter können das Abstellen im Treppenhaus verbieten oder einschränken

ID: 665294
(ots) - Im Treppenhaus stehen Kinderwagen, Schuhschrank
und Wasserkisten. Aber ist das in einem Mehrfamilienhaus erlaubt?
"Das Treppenhaus muss als Zugang zur eigenen Wohnung und Fluchtweg
nutzbar bleiben, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht", sagt
Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. "Aber
auch die Art der Gegenstände spielt eine Rolle." Zulässig ist nur,
was die Sicherheit nicht gefährdet. Ist es im Treppenhaus zu eng,
müssen junge Eltern unter Umständen abends sogar den Kinderwagen
wegstellen.

Mehr als die Hälfte der deutschen Haushalte leben in einem
Mehrfamilienhaus - und viele nutzen das gemeinsame Treppenhaus als
Erweiterung der Wohnfläche. Normalerweise ist in Mietvertrag oder
Hausordnung geregelt, was dort stehen darf und was nicht. "Das
Treppenhaus liegt außerhalb der vermieteten Wohnräume. Wie dieser
Bereich genutzt werden darf, ist Sache des Vermieters", so
R+V-Experte Reinicke.

Enthält der Mietvertrag keine Regelungen zu diesem Thema, dürfen
Gegenstände auch nicht dauerhaft abgestellt werden - der Vermieter
muss es ausdrücklich erlauben.

Bei Gehhilfen, Rollstühle oder Kinderwagen liegt der Fall anders:
Sie dürfen im Treppenhaus geparkt werden - wenn kein anderer, leicht
zugänglicher Raum bereit steht. Zudem dürfen die Nachbarn nicht stark
eingeschränkt werden. "Bei einem sehr engen Flur kann der Vermieter
entweder einen anderen Abstellplatz anbieten oder verlangen, dass das
Gefährt aus Sicherheitsgründen abends in Wohnung oder Keller gebracht
wird", erklärt Reinicke. Das muss jedoch für den Mieter zumutbar
sein.

Diese Sonderregelung gilt nicht für Fahrräder. Sie haben nicht
direkt mit dem Gebrauch der Mietwohnung zu tun. Deshalb ist es
normalerweise zumutbar, sie im Keller oder im Hof abzustellen. Tipp
des R+V-Infocenters: Sich mit den Nachbarn und dem Vermieter im


Vorfeld verständigen, damit es erst gar nicht zu Streitigkeiten
kommt.

http://www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de

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Datum: 22.06.2012 - 13:15 Uhr
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