Steueränderungen 2012:Entfernungspauschale, Spenden....
Riestersparen: Mindestbetrag von 60 Euro bei mittelbar zulageberechtigten Personen
Darüber hinaus weist Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen zum Thema "Spenden" und "Riestersparen" hin.
Spenden
Spender können Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen, die bereits vor der Einrichtung eines Sonderkontos den Zuwendungsempfänger erreichen oder zu denen ein nicht steuerbegünstigter Spendensammler aufgerufen hat und die von diesem an den endgültigen Zuwendungsempfänger weitergeleitet wurden, als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
Inkrafttreten: 05.11.2011
Riestersparen
Durch die Einführung eines Mindestbeitrages von 60,00 EUR pro Jahr bei mittelbar zulageberechtigter Personen soll eine Rückforderung von Zulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagenstatus vermieden werden (z.B. eigenes Einkommen - eigene Zulagenberechtigung; kein eigenes Einkommen/Hausfrau/Erziehung der Kinder/Mutter - sogenannte mittelbare Zulagenberechtigung.
"Zulagenberechtigte, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagenstatus zu geringe Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, haben die Möglichkeit, Beiträge nach Zusendung der Anbieterbescheinigungen nachträglich bis zur späteren Auszahlungsphase zu entrichten. Bereits zurückgeforderte Zulagen können dann im Ergebnis wieder ausgezahlt werden. Die Regelung tritt mit dem Beitragsjahr 2012 in Kraft", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
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Datum: 25.06.2012 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:
Essen
Telefon: 0201-81095-0
Kategorie:
Finanzwesen
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