Top-Thema auf der IDACON 2012: Die neue EU-Datenschutzverordnung
Kissing, 26. Juni 2012 – „Gerade unter den Vorzeichen des Datenschutzrechts im europäischen Wandel“ wünscht der Bayerische Staatsminister des Innern Joachim Herrmann der IDACON 2012 in seinem Grußwort einen erfolgreichen Verlauf. Zum inzwischen 12. Mal treffen sich vom 15. bis 17. Oktober 2012 Datenschützer aus ganz Deutschland auf dem Kongress für Datenschutzbeauftragte in Würzburg. Auch in diesem Jahr veranstaltet die WEKA-Akademie den Branchentreff unter der bewährten Leitung des Regierungsvizepräsidenten von Mittelfranken Dr. Eugen Ehmann. Für Datenschutzbeauftragten eine ausgezeichnete Gelegenheit zum Informations- und Erfahrungsaustausch.
„Die Themenfülle der datenschutzrechtlichen Praxis wird gerade heuer noch durch eine Vielzahl von neuen Fragen ergänzt, die die zu Jahresbeginn eingeleitete Gesamtreform des Europäischen Datenschutzrechts mit sich bringt“, betont Joachim Herrmann in seinem Grußwort und verweist für einen erfolgreichen Wissens- und Meinungsaustausch auf die IDACON 2012. Dort erwartet Datenschutzbeauftragte hochkarätige Fachexperten und gewinnbringende Impulse.
Wie vom Bayerischen Staatsminister des Innern angekündigt, liegt ein Schwerpunkt der Veranstaltung auf der EU-Datenschutzverordnung, die die alte Richtlinie 95/46/EG ablösen und als unmittelbar geltendes Recht ab 2014 einheitlich in allen EU-Staaten gelten soll. Der offizielle Entwurf der Europäischen Kommission zur Allgemeinen Europäischen Datenschutzverordnung liegt seit Januar vor und wirft viele Fragen auf.
Einen wertvollen, umfassenden Einblick in die Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zur EU-Datenschutzreform gibt Dr. Horst Heberlein von der Generaldirek-tion Justiz der Europäischen Kommission. Ausführlich berichtet er über die Inhalte und vermittelt den Teilnehmern wertvolles Hintergrundwissen zu Gründen und Zielen.
Welche Vorbereitungen die Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung erforderlich macht, wo die Knackpunkte liegen und welche Zielkonflikte existieren, erfahren die Teilnehmer vom Chefsyndikus der SCHUFA Holding Dr. Wulf Kamlah.
Die EU-Datenschutzverordnung bringt vor allem den Betroffenen neue Rechte. Den Unternehmen werden vielerorts neue Pflichten auferlegt. So sind die Vorgaben der neuen Verordnung, mit dem Zweck der Abschreckung, z.B. mit sehr hohen Strafmöglichkeiten verbunden. So kann ein Bußgeld bis zu 2% des gesamten Umsatzes betragen und zwar des weltweit getätigten Umsatzes eines Jahres. Selbstregulierung, Bußgelder und Verwaltungszwang lautet daher der Vortrag von Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutz, zu einem Thema, das die Wirtschaft verunsichert.
Die praktischen Auswirkungen der neuen EU-Verordnung auf die Gestaltung von Cloud-Computing-Modellen thematisiert Fachanwältin für IT-Recht Dr. Christine Bierekoven.
Das Thema Kommunikation sieht Marco Biewald, Geschäftsführer der Verdata Datenschutz als Herausforderung voller Chancen für den Datenschutzbeauftragten. Ob der Datenschutzbeauftragte als Gewinner der EU-Verordnung gelten kann, fragt Dr. Eugen Ehmann in seinem Ausblick auf 2013. Er bespricht, welche Chancen und Gefahren sich aus der neuen Verordnung ergeben und gibt Tipps für die rechtzeitige Sicherung der persönlichen Stellung.
Am zweiten Kongresstag erhalten die Teilnehmer Antworten und fundierte Lösungsvorschläge für ihre tägliche Arbeit zu einer Vielzahl von Fragestellungen: Einen Überblick über den Stand von Technik und Recht bei Verschlüsselung geben Dr. Oliver Stiemerling, Geschäftsführer der ecambria systems, und Rechtsanwalt Dr. Jürgen Hartung. Worauf Datenschutzbeauftragte bei Smartphones und Apps zu achten haben, vermitteln Christof Höfner, Legal and Compliance Counsel bei Nokia Siemens Networks, und Rechtsanwältin Isabell Conrad. Welche Rechte haben Mitarbeiter am eigenen Bild? Diese Frage beantwortet Rechtsanwalt Dr. Robert Selk.
Bewerberscreening, Zollscreening, Auswertung von Fan-Pages und Erstellungen von Nutzerprofilen. Wie weit darf Screening gehen? Diesem Thema widmet sich Rechtsanwältin Silvia Bauer.
Spuren und Profile im Netz - Cookies, Web-Bugs, Analyse-Tolls und Plug-ins – welche Techniken werden zur Erstellung von Nutzungsprofilen eingesetzt und inwieweit entsprechend die Techniken den datenschutzrechtlichen Vorgaben des Telemediengesetzes? Antworten darauf gibt Heidi Schuster, Referentin für Datenschutz und IT-Sicherheit der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaften.
Wie lasse ich mich verschwinden? Dies offenbart schließlich Vilma Niclas, Rechtsanwältin und Journalistin und gibt Informationen zu Online-Archiven und zur Haltbarkeitsdauer von Fotos und Texten im Internet und sozialen Netzwerken.
Am dritten Kongresstag können die Teilnehmer in Intensivseminaren ihre Kenntnisse vertiefen und erhalten weitere Hilfestellungen für die praxisnahe Umsetzung. Dabei haben sie die Wahl aus folgenden fünf Themen:
- Marketing und Social Media
- Beschäftigtendatenschutz
- Konflikte im Datenschutz als Chance für den DSB
- IT-Sicherheit für DSB
- Schwachstellenanalyse bei der EDV-Begehung
Orte, Termine und Teilnehmergebühren:
Der zweitägige Kongress findet am 15./16. Oktober 2012 in Würzburg statt. Die Teilnahme kostet 1.290,- Euro zzgl. MwSt. pro Person. Bei zusätzlicher Buchung eines Intensivseminars am 17. Oktober belaufen sich die Kosten auf 1.590,- zzgl. MwSt. pro Person. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 26.06.2012 - 09:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Isabelle Ruhrmann
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Kissing
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Kategorie:
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Meldungsart: Produktankündigung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 26.06.2012
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