Schrottimmobilien - Bank muss für Drückerkolonne haften
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Die Bank blieb bisher jedoch stur und argumentierte, sie habe die Verträge der Immobilienvertriebler und Überhöhungen in den Kaufpreisen nicht gekannt. Das Kammergericht bestätigte jedoch das Urteil des Landgerichts. Jochen Resch teilte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net mit ...
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Datum: 26.06.2012 - 10:25 Uhr
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