Neue Pflicht für Autofahren in Frankreich: Alkoholtestgerät mitführen
Für Autofahrten in Frankreich muss jeder Pkw ab dem 1. Juli 2012 mit einem Alkoholtestgerät ausgestattet sein. Wie die französische Polizei ankündigte, werden den Fahrern bei fehlendem Gerät jedoch erst ab November Bußgelder von 11 Euro auferlegt. Die neue Pflicht gilt auch für Fahrten mit dem Mietwagen.
Anbieter von Mietwagen meldeten billiger-mietwagen.de, ihre Autos vor Ablauf der Übergangszeit Ende Oktober mit den Geräten ausstatten zu wollen. Frankreich-Urlauber sollten dennoch bei Abholung ihres Mietwagens prüfen, ob ein unbenutzter Alkoholtest vorhanden ist.
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Datum: 26.06.2012 - 10:27 Uhr
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