Neue Pflicht für Autofahren in Frankreich: Alkoholtestgerät mitführen

Neue Pflicht für Autofahren in Frankreich: Alkoholtestgerät mitführen

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Für Autofahrten in Frankreich muss jeder Pkw ab dem 1. Juli 2012 mit einem Alkoholtestgerät ausgestattet sein. Wie die französische Polizei ankündigte, werden den Fahrern bei fehlendem Gerät jedoch erst ab November Bußgelder von 11 Euro auferlegt. Die neue Pflicht gilt auch für Fahrten mit dem Mietwagen.



(firmenpresse) - Die Geräte prüfen den Alkoholgehalt im Atem und geben Autofahrern damit die Möglichkeit, ihre Fahrtüchtigkeit einzuschätzen. Wer für Fahrten in Frankreich ein solches Alkoholtestgerät benötigt, kann es im Internet, in französischen Apotheken, Tankstellen und Diskotheken ab 1,50 Euro kaufen. Die Modelle müssen nach französischer Norm (NF) zertifiziert sein.

Anbieter von Mietwagen meldeten billiger-mietwagen.de, ihre Autos vor Ablauf der Übergangszeit Ende Oktober mit den Geräten ausstatten zu wollen. Frankreich-Urlauber sollten dennoch bei Abholung ihres Mietwagens prüfen, ob ein unbenutzter Alkoholtest vorhanden ist.


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Datum: 26.06.2012 - 10:27 Uhr
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