Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
ID: 667184
Zwangsversteigerung im Internet
LG Magdeburg, Az. 10 O 672/11
Hintergrundinformation:
Online-Auktionen sind ein idealer Weg, um Dinge loszuwerden, die man nicht mehr braucht - die aber oft gute Preise erzielen. Dies wissen auch Behörden. Ob Zoll, Fundbüro oder Gerichtsvollzieher - immer wieder kommen auf besonderen Internetseiten Gegenstände zur Versteigerung, die von Behörden ausrangiert, beschlagnahmt oder gepfändet worden sind. Oft handelt es sich um hochwertige Ware. Doch wie steht es hier mit der Gewährleistung? Der Fall: Ein Mann hatte auf einer Internetseite für Justiz-Auktionen einen hochwertigen WMF-Kaffeeautomaten zum Preis von 1.350 Euro ersteigert. Auf der Internetseite finden Versteigerungen nach dem Zwangsvollstreckungsrecht statt. Der zuständige Gerichtsvollzieher hatte darauf hingewiesen, dass der Käufer die Versandkosten zu tragen habe. Der Käufer wurde jedoch enttäuscht: Der Kaffeevollautomat war auf dem Transport beschädigt worden - und schrottreif. Der Käufer verklagte den Gerichtsvollzieher nun auf Rückzahlung des Kaufpreises plus 20 Euro Versandkosten. Das Urteil: Das Landgericht Magdeburg wies nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung darauf hin, dass eine Online-Auktion auf der Justizplattform eine öffentliche Versteigerung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sei. Dies umfasst nur Versteigerungen durch Gerichtsvollzieher oder andere dazu befugte Personen. Die speziellen Verbraucherschutzregeln für Fernabsatzgeschäfte gelten für derartige Versteigerungen nicht! Das bedeutet: Hätte der Käufer die Kaffeemaschine bei einem gewerblichen Händler über ein kommerzielles Auktionsportal erworben, hätte der Händler das Transportrisiko tragen müssen, denn hier greift der Verbraucherschutz. Im vorliegenden Fall musste der Gerichtsvollzieher die Ware lediglich ordnungsgemäß verpackt an den Transporteur übergeben und war für den Transportschaden nicht haftbar zu machen.
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 24.11.2011, Az. 10 O 672/11
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
d-a-s
rechtsschutz
rechtsschutzversicherung
verbraucherrecht
gew-hrleistungsrecht
zwangsversteigerung
internet
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 26.06.2012 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 667184
Anzahl Zeichen: 2372
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1613
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 363 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).