Neue OZ: Kommentar zu Arzneimittelreport
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Es muss nicht immer der in der Bauchhöhle vergessene Tupfer oder
das fälschlicherweise operierte Knie sein. Der jetzt veröffentlichte
Arzneimittelreport macht vor allem eins deutlich: Arztfehler mit
fatalen Auswirkungen sind nicht zwangsläufig immer gleich
schockierend. Das wird gerne vergessen, wenn leidenschaftlich über
den Entwurf des neuen Patientenrechtegesetzes diskutiert wird.
Wer ist nämlich schuld, wenn der Patient in eine Abhängigkeit von
Medikamenten gerät, die ihm der Arzt verschrieben hat? Der Mediziner,
weil er zu großzügig den Rezeptblock gezückt hat? Oder doch der
Hilfesuchende, der, ohne zu fragen, all das schluckt, was ihm der
Doktor ausgestellt hat? Eine Antwort darauf bietet auch das neue
Gesetz nicht. Es wird kaum dabei helfen können, die Sucht per Rezept
einzudämmen.
Selbst wenn die Mediziner zukünftig ihrer Informationspflicht noch
ausführlicher nachkommen, braucht es dann immer noch einen kritischen
Patienten mit weniger blindem Vertrauen und mehr gesunder Skepsis.
Das lässt sich aber nicht per Gesetz verordnen. Bei der
Risikoabwägung einer Behandlung mit Medikamenten bleibt der Kranke
mitverantwortlich. Das liegt letztlich auch in seinem eigenen
Interesse.
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Datum: 26.06.2012 - 22:00 Uhr
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