Schadensersatzanspruch bei bekanntermaßen zahlungsunwilligem Schuldner

Schadensersatzanspruch bei bekanntermaßen zahlungsunwilligem Schuldner

ID: 668230

Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten?



(firmenpresse) - Grundsatz
Für den Bereich der unerlaubten Handlungen ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit langem anerkannt, dass dem Geschädigten grundsätzlich auch die bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstehenden Rechtsanwaltskosten zu ersetzen sind. Gleiches gilt auch im Bereich des Vertragsrechts, wie zum Beispiel in Fällen der Vertragsverletzung oder des Verzugs, in denen dem Schadensersatzgläubiger entstehende vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten als adäquater und dem vertragsverletzenden Schadensersatzschuldner zurechenbarer Folgeschaden zu ersetzen sind. Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten fallen bei Ansprüchen aus Vertragsverletzung in den Schutzbereich der verletzten Norm.
Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch auf die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten bei Vertragsverletzung oder Verzug ist, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts aus der Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war.

Problem: Der bekanntermaßen zahlungsunwillige Schuldner
Zwei neuere Entscheidungen von Obergerichten sind für den Fall, dass dem Schadensersatzgläubiger bekannt ist, dass der Schadensersatzschuldner auch auf vorgerichtliche anwaltliche Zahlungsaufforderungen keine Zahlungen leisten wird, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen gekommen, obwohl es in beiden Fällen um vergleichbar komplexe Sachverhalte der fehlerhaften Anlageberatung ging:

Das OLG Frankfurt (Urteil vom 26.01.2011 - 19 U 111/10) hat den Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten mit der Begründung zuerkannt, "zur nicht einfachen Darlegung der Schadensersatzforderung und zur Verzugsbegründung sei die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig gewesen". Deshalb umfasse der wegen Vertragsverletzung zu ersetzende Schaden auch die durch die vorgerichtliche anwaltliche Tätigkeit entstandenen Kosten.

Das OLG München (Urteil vom 13.02.2012 - 19 U 3668/11) hat den Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten mit der Begründung abgelehnt, die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwalts sei aus Sicht des Schadensersatzgläubigers dann nicht erforderlich und zweckmäßig, wenn der Schadensersatzschuldner erkennbar zahlungsunwillig ist und auch auf anwaltliche Zahlungsaufforderungen nicht reagieren wird. Der allgemeine Grundsatz der Schadensminderungspflicht (§254 BGB) sei auch auf den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten anwendbar, d. h. die vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts sei nicht erforderlich gewesen.



Fazit
Bei bekanntermaßen zahlungsunwilligen Schuldnern ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts mit Aussicht auf Erfolg als Schadensersatz geltend gemacht werden können oder ob zur Vermeidung nicht erstattungsfähiger Kosten eine sofortige Klageerhebung geboten ist.

Weitere Informationen zu Rechtsfragen auf pnhr.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

PNHR berät den Mittelstand. Wir bieten Ihnen fachübergreifende Dienstleistungen und Lösungen aus einer Hand. In Deutschland haben wir drei verschiedene Standorte in Köln, Berlin und Erfurt, zusätzlich zu unseren Standorten arbeiten wir bundesweit und international mit Kooperationspartnern zusammen.

Das PNHR Team besteht aus insgesamt 150 Fachkräften und 15 Partnern. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater betreuen und beraten Mandanten aus allen Bereichen. Zu unseren Mandanten zählen anspruchsvolle Mittelständler und Privatpersonen, genauso wie junge, aufstrebende Unternehmer und Unternehmen sowie Berufskollegen, denen wir bei der Klärung schwieriger Probleme behilflich sind.



PresseKontakt / Agentur:

Eins zu Null
Christian Schwarz
Godorfer Strasse
50997 Köln
cs(at)eins-zu-null.com
02236 3317883
http://www.eins-zu-null.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Transparency kritisiert Untätigkeit Deutschlands zur Umsetzung der Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates (GRECO) NSU-Morde - Innenpolitiker von SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN besuchen Untersuchungsausschuss in Berlin
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 27.06.2012 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 668230
Anzahl Zeichen: 3140

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Wolf-Georg Rohde
Stadt:

Köln


Telefon: 0221 546780

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 370 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schadensersatzanspruch bei bekanntermaßen zahlungsunwilligem Schuldner"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

PNHR (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare? ...

Ehegattensplitting auch für gleichgeschlechtliche Paare? Der Gesetzgeber hat eine zivilrechtliche Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Lebenspartner durch das Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2001 bestimmt. Konsequenzen für das Einkommenste ...

Die neue Familienpflegezeit ...

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde bislang im Wesentlichen im Hinblick auf die Kindererziehung diskutiert. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung rückt jedoch zunehmend die Pflege hilfsbedürfti ...

Alle Meldungen von PNHR


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z