Geldwäscheprävention im Unternehmen

Geldwäscheprävention im Unternehmen

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(PresseBox) - Die Bekämpfung der Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus hat weltweit infolge der Ereignisse des letzten Jahrzehnts eine zunehmende Bedeutung gewonnen. Die Regierungen der einzelnen Länder haben Maßnahmen eingeleitet mit der Zielsetzung den Terrorismus und die damit verbundenen Straftaten zu verhindern. In diesem Zusammenhang ist in Deutschland das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz -GWG) verabschiedet worden. Ziel des Gesetzes ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Geldwäsche ist die Verschleierung der wahren Herkunft von illegal erzielten Einnahmen des organisierten Verbrechens. Diese illegalen Einnahmen werden bei der "Wäsche" in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeführt. Das Problem dabei ist: Geldwäschevorgänge sind schwer als solche erkennbar, da sie meist gut getarnt sind und nicht ohne Weiteres von alltäglichen Geschäften und Transaktionen unterschieden werden können. Da in den letzten Jahren der Finanzbereich bereits sehr streng geregelt wurde, ist es für Kriminelle viel schwieriger geworden ist, auf diesen Wegen illegales Geld in den Wirtschafts- und Finanzkreislauf einzuführen. Daher ist das organisierte Verbrechen auf andere Unternehmen ausgewichen. Hier setzt das Geldwäschegesetz an und verpflichtet viele Unternehmen - egal ob klein oder groß - zur Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung.
Unternehmen müssen daher prüfen, ob sie vom Geldwäschegesetz betroffen sind, welche Mitwirkungspflichten (Sorgfaltspflichten und organisatorische Pflichten) sie im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden beachten müssen und welche Strafen bei Nichtbeachtung drohen. Dadurch sollen die Verpflichteten Geschäfte mit kriminellem Hintergrund verhindern und zu deren Aufdeckung beitragen.
Zahlreiche Unternehmer der Industrie- und Handelskammer Magdeburg nutzen Anfang Juni diesen Jahres die Möglichkeit, sich zu dem Thema Geldwäscheprävention in der Industrie- und Handelskammer Magdeburg zu informieren und über die gesetzlich reglementierten Pflichten zu diskutieren. Das Resümee der Teilnehmer: der mit dem Geldwäschegesetz verfolgte Zweck ist zu begrüßen, doch die gesetzlichen Verpflichtungen für die Unternehmer sind starr und werden eines langwierigen Umsetzungsprozesses in der Praxis bedürfen. Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg steht Unternehmern bei Fragen zum Gesetz zur Verfügung.


Ansprechpartner für die nach dem Geldwäschegesetz verpflichteten Unternehmen im Nichtfinanzbereich ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt, Referat Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr, Ausländerangelegenheiten, mit dem Team um Referatsleiter Achim Kühne, Telefon: 0391-5672242.

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Datum: 27.06.2012 - 14:25 Uhr
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