Zur Frage der gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen

Zur Frage der gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen

ID: 669957

Zur Frage der gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen




(firmenpresse) - Vereinbaren Versicherung und Versicherungsnehmer ihm Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung eine gesonderte Kostenausgleichsvereinbarung, so sei dies laut dem Landgericht Kiel wirksam.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Landgericht Kiel (Urt. v. 02.11.2011, Az. 5 O 150/11) zu entscheidenden Fall stritten die Parteien darüber, ob eine isolierte Kostenausgleichsklausel im Vertragswerk wirksam sei. Insoweit vertrat die Klägerin, die Versicherung, die Ansicht, dass eine Klausel, wonach ein Kostenausgleich isoliert und nicht im Rahmen einer Prämienverrechnung erfolge, wirksam sei. Dem schloss sich das Landgericht Kiel in seiner Entscheidung an. Zur Begründung habe das Gericht § 169 Abs. 3 VVG sowie die entsprechende Gesetzesbegründung herangezogen, wonach eine isolierte Kostenausgleichsklausel ausdrücklich als zulässig anzusehen sei. Einen Verstoß gegen § 169 Abs. 5 VVG vermochte das Gericht dabei nicht erkennen, da diese Vorschrift den zu entscheidenden Fall nicht beträfe. Es bleibt abzuwarten, ob auch andere Gerichte diesem Urteil folgen werden.
Lassen Sie sich in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten von einem Anwalt beraten. In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung.
Bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Fristen und Formen vermieden werden. Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung - sei es außergerichtlich oder vor Gericht. Da alle Ansprüche der Verjährung unterliegen, sollte mit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes in Zweifelsfällen nicht zu lange gewartet werden.



http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): Kraft setzt voll auf Jogis Jungs
Ministerpräsidentin tippt bei nw-news.de 3:1 für Deutschland Mitteldeutsche Zeitung: zu NSU und Verfassungsschutz
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.06.2012 - 18:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 669957
Anzahl Zeichen: 2207

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 261 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zur Frage der gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung bei fondsgebundenen Rentenversicherungen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z