Spanien - Projekt zur Reform des Wohnungsmietrechtes
Personen mit Steuersitz in einen anderen EU-Mitgliedstaat könnten zukünftig eine Steuerbefreiung in Höhe von zwischen 60% und 100% auf ihre Mieteinkünfte ins Anspruch nehmen
Stefan Meyer, Rechtsanwalt in Madrid , erklärt: "Das am 11. Mai 2012 vorgestellte Gesetzesprojekt über Flexibilisierungsmaßnahmen und Förderung des Mietmarktes für Wohnraum (Anteproyecto de Ley de Medidas de Flexibilización y Fomento del Mercado de Alquiler de Viviendas) will Anreize schaffen, dass bereits fertiggestellter Wohnraum nun endlich vermietet wird."
Unter anderem, die folgenden konkreten Änderungen:
1. Auch in Spanien könnten die Personen mit Steuersitz in einen anderen EU-Mitgliedstaat zukünftig eine Steuerbefreiung in Höhe von zwischen 60% und 100% auf ihre Mieteinkünfte ins Anspruch nehmen, sofern die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt wird.
2. Durch das Herabsetzen der gesetzlichen Laufzeit von Mietverträgen - bei zwingender Vertragsverlängerung - von insgesamt 8 auf insgesamt 4 Jahre und einer Erweiterung der Möglichkeiten des Vermieters und des Mieters einen Mietvertrag zu kündigen. Des Weiteren sollen die Parteien zukünftig frei über die Anpassung des Mietzinses entscheiden können.
3. Spanische Mietverträge konnten schon immer im Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragung ist allerdings freiwillig: Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung soll der Käufer zukünftig nur noch dann an den vom Verkäufer geschlossenen Mietvertrages gebunden sein, insofern dieser zuvor in das Grundbuch eingetragen worden war.
4. Einführung eines vereinfachten und verkürzten Verfahrens im Falle von Zwangsräumungen.
Rechtsanwalt Stefan Meyer (smeyer@mmmm.es), Madrid
Rechtanwalt Gustavo Yanes (gyanes@mmmm.es), Madrid
Madrid, 29. Juni 2011
Weitere informationen: www.mmmm.es
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Monereo Meyer Marinel-lo Abogados
Monero Meyer Marinel-lo ist eine multidisziplinäre, interkulturelle spanische Rechtsanwaltskanzlei mit besonderem internationalen Schwerpunkt, die im Jahre 1989 gegründet wurde. Die Kanzlei ist auf die Beratung ausländischer Unternehmen, vor allem solcher aus deutschsprachigen Ländern mit Geschäftstätigkeit in Spanien, sowie spanischer Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, spezialisiert. Mit vier Standorten - Madrid, Barcelona, Palma de Mallorca und Berlin - und mehr als 50 Anwälten stellt Monero Meyer Marinel-lo eine der führenden Sozietäten in ihrem Tätigkeitsfeld dar, die rechtliche Beratung in den verschiedensten Rechtsgebieten, unter anderen, Immobilien- und Städtebaurecht, Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit, Wettbewerbs-, Verbraucherschutz- und Handelsrecht, Arbeits- und Steuerrecht, Recht der erneuerbaren Energien sowie Unternehmensneustrukturierungen und Insolvenzrecht, anbietet.
Monereo Meyer Marinel-lo Abogados
Estela Requena
Alfonso XII, 30 - 5ª planta
28014 Madrid
erequena(at)mmmm.es
+34913199686
http://www.mmmm.es
Datum: 29.06.2012 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 670138
Anzahl Zeichen: 2887
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Meyer
Stadt:
Madrid
Telefon: +34913199686
Kategorie:
Haus & Garten
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 385 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Spanien - Projekt zur Reform des Wohnungsmietrechtes"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Monereo Meyer Marinel-lo Abogados (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).