Weibliche Transsexuelle können in günstigerem Männer-Tarif der Krankenversicherung bleiben
ID: 670265
Verbraucherportal weist auf Urteil zu privaten Krankenversicherungstarifen hin, wonach eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle im Tarif für Männer bleiben kann
Hintergrund war, dass die Versicherte nach der Geschlechtsumwandlung keinen Antrag auf Feststellung des Geschlechts stellte, wie es nach dem Transsexuellengesetz (TSG) möglich gewesen wäre. Deshalb blieb die Klägerin formal-juristisch ein Mann. Das Gericht folgte der Auffassung der Klägerin, dass aus diesem Grund eine Umstellung auf einen teureren Frauen-Tarif unzulässig sei. Frauen zahlen in der privaten Krankenversicherung mehr als Männer, da sie statistisch länger leben und öfter zum Arzt gehen und damit mehr Leistungen in Anspruch nehmen.
Unisex-Tarife
Zukünftig werden solche Uneinigkeiten nicht mehr vorkommen, denn ab 21.12.2012 dürfen private Versicherungen - auch private Krankenversicherungen - nur noch geschlechtsneutrale Policen anbieten. Diese so genannten Unisex-Tarife teilen geschlechtsspezifische Risiken zwischen männlichen und weiblichen Versicherten auf. Beiträge werden sich angleichen.
Weitere Informationen über die Unisex-Tarifwelt und deren Auswirkungen bietet das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/versicherung/unisex-tarif
Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.
Datum: 29.06.2012 - 10:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 670265
Anzahl Zeichen: 2525
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Rostock
Kategorie:
Medien und Unterhaltung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 172 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weibliche Transsexuelle können in günstigerem Männer-Tarif der Krankenversicherung bleiben"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
1A.NET - Das Verbraucherportal (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).