Erbrecht Haus – Was man wissen sollte bevor man das Erbe antritt
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Der Erbe eines verschuldeten Hauses ist verpflichtet, mit seinem privaten Vermögen für die Schulden aufzukommen. Dr. h. c. H. Foth aus Düsseldorf, Fachanwalt für Erbrecht (Haus), erklärt auf seiner Homepage, dass ein Erbe ein sogenannter Gesamtrechtsnachfolger wird, er also alle Aktiva (Vermögen) und Passiva (Schulden) erwirbt. In der Fachsprache wird diese Regelung auch Universalsukzession genannt.
Um geerbten Schulden zu entkommen, gibt es eine sechswöchige Frist, in der ein Betroffener das Erbe ausschlagen kann. Nach Ablauf der Frist, besteht zudem die Möglichkeit ein umständliches Nachlassinsolvenzverfahren zu veranlassen. Bei so einem Verfahren wird nur der Nachlass verwertet, um die Schulden zu begleichen.
Wie informiert man sich über eine mögliche Überschuldung?
Erbt man ein Haus, ist es gestattet im Grundbuchamt einen Grundbuchauszug zu beantragen.
In dem Buch kann man einsehen, ob noch Grundschulden vorliegen oder Hypotheken auf das Haus aufgenommen wurden.
Als nächstes sollte der Erbe sich mit der Bank des Erblassers in Verbindung setzen, um zu erfragen, ob das Haus irgendwo als Sicherheit angegeben wurde. Auch sollte der Kontostand des Verstorbenen in Erfahrung gebracht werden.
Für die Auseinandersetzung mit dem Erbrecht für Haus Erbschaften empfiehlt es sich immer, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
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Datum: 29.06.2012 - 12:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth, Fachanwalt für Erbrecht
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Düsseldorf
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Kategorie:
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.06.2012
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