Unterirdische Speicherung von CO2 künftig zulässig
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Unterirdische Speicherung von CO2 künftig zulässig
Das Gesetz soll einen Beitrag zur Senkung der Kohlendioxidemissionen leisten und setzt zugleich die Europäische CCS-Richtlinie in nationales Recht um. Es dient der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten und regelt zunächst die Erforschung, Erprobung und Demonstration der sogenannten CCS-Technologien. Zudem wendet es ein Europäisches-Vertragsverletzungsverfahren ab.
Auf Wunsch der Länder wird die neue CCS-Technologie auf Speicher beschränkt, die jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid einlagern. Insgesamt ist die Höchstspeichermenge in Deutschland auf 4 Millionen Tonnen begrenzt. Die Betreiberverantwortung nach Stillegung einer Speicheranlage wurde auf 40 Jahre festgelegt.
Nachdem die Länder dem Einigungsvorschlag zugestimmt haben, kann das Gesetz rund ein Jahr nach der ersten Verabschiedung im Bundestag dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
Drucksache 376/12 (Beschluss)
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Datum: 29.06.2012 - 16:15 Uhr
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