WEG-Verwaltung Köln: In Wohnanlagen besteht Anspruch auf ausreichenden Feuerschutz
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Dass der Rechtsanspruch jedes einzelnen Wohnungseigentümers auf Brandschutz auch nicht verjähren kann, wenn er über Jahre hinweg nicht geltend gemacht wird, stellte jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil klar. Wenn gegen feuerpolizeiliche Vorschriften über lange Zeit verstoßen wird, heißt dies nicht, dass daraus eine Art Gewohnheitsrecht entstehen kann. Vielmehr ergibt sich der Anspruch auf einen vorschriftsmäßigen Brandschutz aus dem – ebenfalls unverjährbaren – Anrecht der Wohnungseigentümer auf eine ordnungsgemäße WEG-Verwaltung. Kölner Wohnungsbesitzer hatten in einem Prozess die Frage aufgeworfen, ob die Forderung von Miteigentümern nach einem ausreichenden Feuerschutz nicht verjährt sein könnte.
Dies verneinte nun der BGH. Zwar können die Wohnungseigentümer aus Köln nicht verlangen, dass eine bestimmte Art von Rettungsweg gebaut wird, der genau ihren Vorstellungen entspricht (im konkreten Fall ging es um die Forderung nach einer Feuertreppe, die von einer bestimmten Wohnung aus erreichbar sein sollte). Jedoch dürfen die Betroffenen von der Eigentümergemeinschaft erwarten, dass ein wie auch immer gearteter Rettungsweg für ihren Gebäudeteil errichtet wird, der den gesetzlichen Feuerschutzvorschriften genügt. Einen solchen Antrag dürfte die nächste Wohnungseigentümerversammlung nicht mehrheitlich ablehnen, so das Urteil zur WEG-Verwaltung aus Köln.
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Datum: 29.06.2012 - 17:18 Uhr
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