Keine Wahl bei der "Kur" / Bezahlt die Rentenversicherung eine Rehamaßnahme, bestimmt sie auch den Ort
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nur weil sie heute ambulante Vorsorge, medizinische Rehabilitation
und Anschlussheilbehandlung heißt. Die Rentenversicherer, die die
meisten Kuren bezahlen, können eine bestimmte Klinik vorschreiben,
erklärt Ulrich Nieland, von der Unabhängigen Patientenberatung
Deutschland in Köln in der "Apotheken Umschau". Bezahlen
Krankenkassen die Maßnahme, hat der Patient selbst freie Hand. Die
Einrichtung muss aber medizinisch geeignet sein. Viele Anträge werden
zunächst einmal abgelehnt. Innerhalb von vier Wochen kann dann
Widerspruch eingelegt werden. "Die Erfahrung zeigt, dass Kuren oft
erst im zweiten Anlauf bewilligt werden", sagt Nieland.
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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 7/2012 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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Datum: 02.07.2012 - 08:00 Uhr
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Baierbrunn
Kategorie:
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