POSTBANK-ERHEBUNG: ZENTRALES TESTAMENTSREGISTER IST DEUTSCHEN KAUM BEKANNT
-ERHEBUNG: ZENTRALES TESTAMENTSREGISTER IST DEUTSCHEN KAUM BEKANNT
Beamte und Berliner kennen sich mit Abstand am besten aus
Das am 1. Januar 2012 neu eingeführte Zentrale Testamentsregister in Berlin ist in Deutschland kaum bekannt. So geben exakt drei Viertel der Wohnbevölkerung ab 16 Jahren in einer Erhebung der Postbank an, "gar nicht" zu wissen, wie die neue Form der Testamentshinterlegung funktioniert. Nur vier von hundert Befragten kennen die Funktionsweise "ziemlich genau", 17 Prozent glauben, dies "ungefähr" zu wissen und vier Prozent der Befragten machten dazu keine Angaben.
Seit Anfang 2012 führt die Bundesnotarkammer in Berlin das Register, damit Nachlassgerichte in Sterbefällen schneller Entscheidungen treffen können. Alle amtlich verwahrten Urkunden, die erbfolgerelevante Sachverhalte regeln, sind in Berlin zentral registriert. Die Registrierung erfolgt automatisch durch Notare, die Testamente beurkunden. Bei eigenhändigen Testamenten, die in amtliche Verwahrung gegeben werden, müssen die Amtsgerichte das Zentrale Testamentsregister informieren.
Auffallend ist in der Postbank-Erhebung, dass die Kenntnis der neuen Einrichtung stark mit Wohnort und Beruf der Befragten zusammenhängen. So stehen die Berliner mit sieben Prozent "ziemlich genauer" Kenntnis bundesweit auf Platz 1. Das Schlusslicht bilden die Bayern. Von ihnen sagen nur drei Prozent, dass sie das Zentrale Testamentsregister "ziemlich genau" kennen. Ebenso gibt es Unterschiede zwischen den Berufsgruppen: Während fast jeder zehnte Beamte das Zentrale Testamentsregister "ziemlich genau" kennt, sind es bei den Angestellten nur vier Prozent.
Die Bundesnotarkammer hat eine gebührenfreie Informationshotline unter der Rufnummer 0800-3550700 für Anfragen an das Zentrale Testamentsregister eingerichtet. Interessenten erfahren hier unter anderem, wie auch eigenhändig gefertigte Testamente zentral registriert werden können. Denn laut Postbank-Erhebung hat jeder vierte Deutsche, der ein Testament hat, dies ohne Unterstützung durch einen Notar oder Anwalt gefertigt.
Pressekontakt:
Ralf Palm
+49 228 920 12109
ralf.palm@postbank.de
Beamte und Berliner kennen sich mit Abstand am besten aus
Das am 1. Januar 2012 neu eingeführte Zentrale Testamentsregister in Berlin ist in Deutschland kaum bekannt. So geben exakt drei Viertel der Wohnbevölkerung ab 16 Jahren in einer Erhebung der Postbank an, "gar nicht" zu wissen, wie die neue Form der Testamentshinterlegung funktioniert. Nur vier von hundert Befragten kennen die Funktionsweise "ziemlich genau", 17 Prozent glauben, dies "ungefähr" zu wissen und vier Prozent der Befragten machten dazu keine Angaben.
Seit Anfang 2012 führt die Bundesnotarkammer in Berlin das Register, damit Nachlassgerichte in Sterbefällen schneller Entscheidungen treffen können. Alle amtlich verwahrten Urkunden, die erbfolgerelevante Sachverhalte regeln, sind in Berlin zentral registriert. Die Registrierung erfolgt automatisch durch Notare, die Testamente beurkunden. Bei eigenhändigen Testamenten, die in amtliche Verwahrung gegeben werden, müssen die Amtsgerichte das Zentrale Testamentsregister informieren.
Auffallend ist in der Postbank-Erhebung, dass die Kenntnis der neuen Einrichtung stark mit Wohnort und Beruf der Befragten zusammenhängen. So stehen die Berliner mit sieben Prozent "ziemlich genauer" Kenntnis bundesweit auf Platz 1. Das Schlusslicht bilden die Bayern. Von ihnen sagen nur drei Prozent, dass sie das Zentrale Testamentsregister "ziemlich genau" kennen. Ebenso gibt es Unterschiede zwischen den Berufsgruppen: Während fast jeder zehnte Beamte das Zentrale Testamentsregister "ziemlich genau" kennt, sind es bei den Angestellten nur vier Prozent.
Die Bundesnotarkammer hat eine gebührenfreie Informationshotline unter der Rufnummer 0800-3550700 für Anfragen an das Zentrale Testamentsregister eingerichtet. Interessenten erfahren hier unter anderem, wie auch eigenhändig gefertigte Testamente zentral registriert werden können. Denn laut Postbank-Erhebung hat jeder vierte Deutsche, der ein Testament hat, dies ohne Unterstützung durch einen Notar oder Anwalt gefertigt.
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Datum: 02.07.2012 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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