GFE Gesellschaft für erneuerbare Energien mbH

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ID: 672572

Weitere Erfolge für GFE-Geschädigten. Oberlandesgericht München geht von Schadensersatzansprüchen gegen den Vermittler eines Blockheizkraftwerkes aus. Auch das Landgericht Stuttgart und das Amtsgericht Stuttgart haben zwischenzeitlich Vermittler zum Schadensersatz verurteilt. CLLB Rechtsanwälte prüfen Ansprüche gegen Berater und Vermittler.



(firmenpresse) - München, 03.07.2012 – Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, konnten im Jahr 2012 weitere Urteile zu Gunsten von GFE-Anlegern erstritten werden. Bereits im Januar hat das Oberlandesgericht München den Schadensersatzanspruch eines geschädigten GFE-Anlegers gegen den damaligen Vermittler der Anlage bestätigt. Am 14.10.2011 hat das Landgericht Landshut den Vermittler eines sogenannten Blockheizkraftwerkes zum Schadensersatz verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Vermittler über seine Rechtsanwälte Berufung einlegen lassen. Mit Beschluss vom 20.01.2012 hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Vermittlers zurückgewiesen und damit den Schadensersatzanspruch des Anlegers bestätigt.

Im Juni 2012 konnte darüber hinaus vor dem OLG München ein Vergleich mit einer Vermittlungsgesellschaft geschlossen werden, dem auf Seiten der Beklagten auch der Geschäftsführer persönlich beitrat. Danach verpflichteten sich die Vermittlungsgesellschaft und deren Geschäftsführer persönlich, 80% der Klageforderung der GFE-Anlegerin zu bezahlen.

In zwei weiteren von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren vor dem AG Stuttgart und dem LG Stuttgart ergingen zwischenzeitlich ebenfalls erstinstanzliche Entscheidungen zu Gunsten der Erwerber von Blockheizkraftwerken. Die Gerichte in Stuttgart verurteilten die jeweiligen Vermittler dazu, den den Anlegern entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.

„Die bisher ergangenen Entscheidungen zeigen, dass es sinnvoll ist, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegen den Berater bzw. Vermittler von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Ausschlaggebend für das Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Berater oder Vermittler ist die konkrete Vermittlungs- bzw. Beratungssituation, die im Einzelfall aufgeklärt werden muss.“



Insbesondere die Erwerber, die auf eine kurzfristige Schadenskompensation angewiesen sind (etwa weil der Kaufpreis über ein Darlehen finanziert wurde), sehen sich oftmals aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, den Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen oder der Insolvenzverfahren abzuwarten. Verunsichert werden geschädigte GFE-Anleger darüber hinaus durch die zahlreichen - teils widersprüchlichen – Angaben, die im Internet zu finden sind.

Die bisher ergangenen Entscheidungen belegen jedoch, dass ein sachgerechtes Vorgehen bei vorliegen der Voraussetzungen gegen den Vermittler / Berater sowohl juristisch, als auch wirtschaftlich erfolgversprechender sein kann. Die Vermittler und Berater verfügen oftmals über eine Haftpflichtversicherung. Außerdem sehen sich die Vermittler und Berater in der Regel nur wenigen Forderungen ausgesetzt. Im Gegensatz dazu dürften die „Hintermänner“ der GFE-Gruppe Forderungen in Millionenhöhe gegenüberstehen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte führt deshalb gegenwärtig eine Vielzahl von Verfahren gegen Berater und Vermittler in ganz Deutschland.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb allen geschädigten Erwerbern von Blockheizkraftwerken, die sich unzutreffend beraten fühlen, eine spezialisierte Kanzlei aufzusuchen.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Rechtsanwalt Steffen Liebl
Partner
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de



PresseKontakt / Agentur:

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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 03.07.2012 - 11:52 Uhr
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Ansprechpartner: RA Steffen Liebl
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