"Computerbild"-Angriff auf Unister / Hintergründe / Anwälte: Zentrale Vorwürfe falsch
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nicht mehr primär: Die Attacke der Special-Interest-Zeitschrift
"Computerbild" auf die vor zehn Jahren vom damaligen Studenten Thomas
Wagner gegründeten Leipziger Unister Holding (ab-in-den-urlaub.de,
fluege.de) könnte auf "Insider-Informationen" beruhen - mit dem Ziel
eines Imageschadens für das junge Internetunternehmen, in welchem
mittlerweile 1.500 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Das hat die Zeitschrift hottelling aus entsprechend gut
informierten Kreisen vernommen. Bei den Informanten könnte es sich
Hinweisen aus der Medienszene zufolge um drei ehemalige
Unister-Manager handeln. Die drei hätten bei mehreren Medien immer
wieder angeklopft, um ihr Insiderwissen - möglicherweise auch gegen
Bares - an den Mann zu bringen.
Wie hottelling von einem Insider gerüchteweise erfahren hat,
liegen die Motive der ehemaligen Unister-Führungskräfte wohl
überwiegend im persönlichen Bereich. So habe sich in wenigstens zwei
der drei Fälle Unister-Gründer Thomas Wagner für eine Beendigung
ihrer Arbeitsverhältnisse bei Unister eingesetzt.
Konkret geht es um die illegale Weiterleitung an die
"Computerbild"-Redaktion von internen emails, Verträgen und
Betriebsgeheimnissen. Auf sie soll auch nur ein stark beschränkter
Kreis von Unister-Mitarbeitern Zugriff gehabt haben. Die
"Computerbild"-Redaktion hatte unter dubiosen Umständen direkt in
Leipzig recherchiert, soll aber auch über Xing oder Facebook direkt
Unister-Mitarbeiter zum Verrat von Betriebsinterna aufgefordert
haben.
In einer am Montag veröffentlichten Unister-Hausmittelung schrieb
Unister-Chef Thomas Wagner: "Unter dem Deckmantel der Anonymität
suchen bestimmte Personen nach wie vor jeden Anlass, uns öffentlich
zu diskreditieren. Gestützt von vermeintlichem anonymem
Insiderwissen, sollen die Thesen des 'Computerbild'-Autors besonders
glaubwürdig erscheinen. Der Wahrheitsgehalt spielt dabei leider keine
Rolle."
Im Hintergrund tobt nun eine juristische Auseinandersetzung.
Unister forderte "Computerbild"in Form von 17 Abmahnungen und einer
22 Punkte umfassenden Unterlassungserklärung auf, etliche Vorwürfe
nicht mehr zu verbreiten. Ob die sogenannte strafbewehrte
Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, bleibt fraglich. Unister
könnte dann versuchen, vor Gericht eine Einstweilige Verfügung zu
erwirken - im Fall, dass sie in der beantragten Form erwirkt wird,
müsste die Axel Springer AG die aktuelle Ausgabe von "Computerbild"
von den Kiosken zunächst zurückrufen. Weiteres würde dann in einer
Gerichtsverhandlung geklärt. Das Schreiben der Unister-Anwälte mit
den Abmahnungen und Unterlassungserklärungen umfasst elf
Din-A4-Seiten; dieses Schreiben liegt der Hottelling- Redaktion neben
weiteren Hintergrundinformationen vor. Zentrale
"Computerbild"-Vorwürfe unter den Stichworten "Rabattlüge",
"Buchungsfalle", "Abzocke am laufenden Band" usw. werden darin
widerlegt.
In den Sachfragen, die der "Computerbild"-Bericht aufwirft, gibt
es Branchenbeobachtern zufolge im Übrigen durchaus Diskussionsbedarf.
Gerade in punkto Verbraucherorientierung könne im Onlinevertrieb noch
einiges verbessert werden. Das sieht man bei auch bei Unister so. Ob
dies eine Titelgeschichte unter der Schlagzeile "Das Abzock-Imperium"
hergibt, bleibt fraglich.
Lesen Sie hier den ausführlichen Beitrag: "Computerbild"-Attacke
gegen Unister: Die Hintermänner - Anwälte: Zentrale Vorwürfe
falsch
http://ots.de/wIXYm
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Datum: 03.07.2012 - 12:32 Uhr
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