Keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Rahmen des Nachprüfungsrechts des V

Keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Rahmen des Nachprüfungsrechts des Versicherers

ID: 673081

Keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Rahmen des Nachprüfungsrechts des Versicherers




(firmenpresse) - Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollen Versicherer zulässigerweise ein Nachprüfungsrecht zur Fortdauer der Berufsunfähigkeit haben.

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Landgericht Bremen zu entscheidenden Fall (Urt. v. 10.03.2011, Az. 6 O 1802/10) begehrte der Versicherungsnehmer die Feststellung, dass die Versicherung kein jährliches Nachprüfungsrecht hinsichtlich des Fortbestehens einer Berufsunfähigkeit habe. Ein solches Nachprüfungsrecht verstieße gegen § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB und würde den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen, so der Kläger. Das Landgericht Bremen wies die Klage zurück. Die streitgegenständliche Regelung sei nicht unwirksam und würde den Kläger nicht unangemessen benachteiligen. Zur Begründung führte das Landgericht Bremen aus, dass ein Nachprüfungsrecht grundsätzlich nur dort entfallen würde, wo die Berufsunfähigkeit als endgültig, mithin als nicht heilbar, anzusehen sei. Weiter führte das Landgericht Bremen aus, dass das Nachprüfungsrecht des Versicherers der Preis für die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente sei, da die Leistungen aufgrund einer Prognose über Jahrzehnte erfolgen würden und auch dem Umstand medizinischer Entwicklung und künftiger Behandlungsmöglichkeiten Rechnung zu tragen sei. Zudem sei der Versicherungsnehmer nicht schutzlos gestellt, da das Nachprüfungspflicht des Versicherers nur so weit ginge, wie es für die Feststellung des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich sei und der Versicherer zudem nicht das Recht habe, den zugrundeliegenden Sachverhalt abermals zu überprüfen.
Lassen Sie sich in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten von einem Anwalt beraten. In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Versicherungsnehmer frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung.
Bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Fristen und Formen vermieden werden. Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung - sei es außergerichtlich oder vor Gericht.



http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Souveränität für den Kosovo WAZ: LasstÄrzte in die Schule
 - Kommentar von Matthias Korfmann
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 03.07.2012 - 18:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 673081
Anzahl Zeichen: 2576

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 320 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Rahmen des Nachprüfungsrechts des Versicherers"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...

Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are s ...

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z