Europäische Kommission weist Berichte über angebliche Fahrstühle in Pensionärs-Weinkeller zurüc

Europäische Kommission weist Berichte über angebliche Fahrstühle in Pensionärs-Weinkeller zurück

ID: 673834
(ots) - Angebliche vom Steuerzahler finanzierte
Fahrstühle in Weinkeller von Witwen von Kommissionsbeamten,
Flugkosten für nicht angetretene Reisen, Netto-Gehälter von 8000 Euro
für Sekretäre und massig Urlaubstage: In einigen deutschen Medien
kursieren derzeit ebenso phantasievolle wie irreführende Geschichten
über die Arbeitsbedingungen der EU-Bediensteten. Die Kommission wird
dabei immer wieder als Schutzengel der Beamten dargestellt, die
Privilegien aus alter Zeit gegen alle Modernisierungsversuche
verteidigt. Soweit der Mythos. Hier kommen einige Fakten.

Behauptung: Die EU-Kommission zahlt Beamten-Witwen Fahrstühle in
ihre Weinkeller

Fakt: Falsch. Die Kommission kennt keinen Fall, in dem einer
Kommissions-Beamten-Witwe ein Treppenlift in einen Weinkeller
finanziert wurde. Nur in wenigen Ausnahmefällen können Witwen oder
Witwer von EU-Beamten mit besonders geringem Einkommen und einer
schweren Krankheit sowie daraus resultierenden hohen Zusatzkosten
eine geringe Einkommensbeihilfe erhalten. Die Beihilfe dient auch
dazu, einen deutlich teureren Heimaufenthalt zu verhindern. In der
Kommission gibt es derzeit nur zwei solcher Fälle. Dabei handelt es
sich um besonders schwierige Situationen für die Betroffenen, aus
denen politisches Kapital zu schlagen sich verbieten sollte.

Behauptung: Die EU-Beamten haben Urlaub ohne Ende - bis zu 85 Tage
im Jahr

Fakt: EU-Beamte haben 24 Tage Jahresurlaub, hinzu kommen einige
Tage je nach Alter, bis zu maximal 30 Tagen im Jahr. Dazu können
Reisetage für Beamte aus weiter entfernten Heimatorten kommen. Dieser
Anspruch soll künftig auf drei Tage maximal beschränkt werden. Wie
bei anderen Arbeitgebern auch gibt es bei Todesfällen in der Familie,
schweren Erkrankungen von Angehörigen oder auch einem Umzug und
ähnlichen Fällen kurzen Sonderurlaub, aber auch damit kommt man


realistischerweise nicht auf 85 Tage Urlaub.

Behauptung: Eine Sekretärin bei der Kommission bekommt 8000 Euro
netto im Monat

Fakt: Keine Sekretärin bei der EU-Kommission bekommt ein solches
Gehalt. Rein theoretisch wäre es nach dem 2004 von den EU-Staaten
beschlossenen Beamtenstatut allerdings möglich, dass eine Sekretärin
mit zwei Kindern eines Tages auf ein solches Gehalt kommen könnte,
wenn sich nichts ändert. Die Kommission hat deshalb vor einem Jahr
bereits Änderungen vorgeschlagen, die dies verhindern würden. Die
neuen, abgesenkten Brutto-Grundgehälter würden damit 2160 Euro zu
Beginn und bei entsprechend guten Leistungen maximal 4349 Euro brutto
am Ende der Laufbahn betragen. Es liegt jetzt an den Mitgliedstaaten
und dem Parlament, der vorgeschlagenen Reform schnell zuzustimmen,
damit sie schon 2013 greift.

Behauptung: EU-Beamte bekommen jedes Jahr Geld für einen Business
Class-Heimflug - egal ob sie fliegen

Fakt: Das ist falsch. Für weit von ihrem Heimatort entfernt
eingesetzte EU-Mitarbeiter gibt es eine zwar eine jährliche pauschale
Heimreisevergütung. Diese orientiert sich allerdings an Bahnreisen
und soll sich künftig an der (im allgemeinen kürzeren) Luftlinie
orientieren. Dies entspricht der Praxis anderer internationaler
Arbeitgeber. Dienstlich fliegen EU-Mitarbeiter übrigens mit dem
günstigsten verfügbaren Ticket. Business Class-Flüge sind auf
Dienstreisen nur bei besonders langen Reisen erlaubt. In der Praxis
werden oft auch so genannte Billigfluglinien genutzt.

Behauptung: EU-Beamte gehen früh in Rente, kassieren
Riesen-Pensionen und zahlen dafür nichts.

Fakt: Anders als etwa deutsche Beamte zahlen EU-Bedienstete einen
Beitrag in eine Rentenversicherung - der mit 11,6 % des Gehalts (ohne
Bemessungsgrenze) übrigens deutlich höher liegt als der von
Arbeitnehmern in Deutschland. Er liegt auch höher als die
Rentenbeiträge nationaler Beamte: Deutsche zahlen gar nichts ein,
französische Beamte mit 7,85 % auch deutlich weniger. Die Pension
liegt mit maximal 70 % des letzten Gehalts zudem unter der
Höchstpension deutscher Beamter. Die Höhe hängt davon ab, wie lange
jemand im Dienst war. Die Kommission hat vorgeschlagen, das
Pensions-Eintrittsalter auf 65 Jahre von jetzt 63 Jahren anzuheben.
Frühpensionierungen ohne entsprechenden Abschlag sind die absolute
Ausnahme und betreffen nur etwa 50 Mitarbeiter pro Jahr.

Behauptung: Es ändert sich ohnehin nichts.

Fakt: Die Kommission hat eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit ohne
Lohnausgleich von 37,5 auf 40 Stunden vorgeschlagen und will zudem
die Zahl der Stellen um 5 Prozent senken. Das Rentenalter soll erhöht
und der Vorruhestand deutlich erschwert werden. In einigen
Laufbahngruppen sollen Gehälter gesenkt und Beförderungen in
Top-Positionen seltener werden. Reisetage sollen gekürzt werden. All
dies spart mehr als eine Milliarde Euro bis 2020 und langfristig eine
Milliarde Euro pro Jahr, davon allein 600 Millionen Euro bei den
Pensionsausgaben.



Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
Pressestelle, Unter den Linden 78, 10117 Berlin

Carsten Lietz, Tel 030 2280 2300
carsten.lietz@ec.europa.eu
twitter.com/EUberlinCLietz

www.eu-kommission.de

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Datum: 04.07.2012 - 15:25 Uhr
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