Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
Gericht beurteilt religiöse Beschneidung als Straftat
Nur die Kinder zählen
LENNART KRAUSE
ID: 674076
religiöse Beschneidung. Das Urteil eines Landgerichts ist zu wenig,
um ein so tiefgreifendes Problem zu lösen. Generell sollte eine
Frage, an der so viel hängt, nicht von Juristen allein entschieden
werden. Politiker müssen jetzt Kante zeigen, nicht nur, wenn sie wie
Grünen-Chef Cem Özdemir selbst betroffen sind. Deutschland kann sich
nicht leisten, Millionen Menschen in ihrem Glauben zu verletzen.
Weder Muslime noch Juden sind aufgrund der Beschneidung ihrer Kinder
Straftäter. Mediziner genauso wenig. Die Eltern handeln aus tiefem
Glauben heraus. Das muss akzeptiert werden. Denn der Glaube ist vom
Grundgesetz geschützt. Daher ist die einzige richtige Entscheidung,
die Beschneidung aus religiösen Gründen gesetzlich zu erlauben. Nicht
nur um des besseren Miteinanders wegen, sondern vor allem, um die
Kinder vor Hinterhofbeschneidern und Quacksalbern zu schützen.
Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme dieser Welt. Ihm
sollten wir vertrauen. Zum Wohle der Kinder und um zu zeigen, dass
wir wirklich in einem weltoffenen Staat leben.
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Datum: 04.07.2012 - 19:31 Uhr
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Bielefeld
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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