Kristina Schröder unterstützt Online-Aktion des Elternmagazins 'Nido'
ID: 674723
Kristina Schröder unterstützt Online-Aktion des Elternmagazins "Nido"
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat sich heute (Donnerstag) als Unterstützerin der gerade gestarteten Online-Aktion für mehr Kita-Plätze des Elternmagazins Nido eingetragen und der Nido-Redaktion folgende E-Mail geschrieben:
"Sehr geehrte Nido-Redaktion, liebe Eltern, ich bin dankbar für diese Aktion, denn alle Eltern, die sich daran beteiligen, unterstützen damit meine Forderung, das vor uns liegende Jahr zum Jahr des Kita-Ausbaus zu machen. Der Rechtsanspruch ab dem 1. August 2013 steht, und daran wird mit mir auch nicht gerüttelt. Alle Länder haben seit 2008 Zeit, die damals zugesagten Kitaplätze zu bauen. Der Bund hat seine damals versprochenen 4 Milliarden Euro vollständig zur Verfügung gestellt und gerade erst vor wenigen Tagen noch einmal 580 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Kita-Plätze drauf gelegt. Viele Länder haben beim Kita-Ausbau viel zu lange geschlafen. Nido und alle Eltern, die sich an dieser Aktion beteiligen, machen klar, dass es bei der Umsetzung des Rechtsanspruches keine Ausreden geben darf.
Mit besten Grüßen und Wünschen, Ihre Kristina Schröder"
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 05.07.2012 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 674723
Anzahl Zeichen: 1551
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 293 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kristina Schröder unterstützt Online-Aktion des Elternmagazins 'Nido'"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).