„Button-Lösung“ tritt am 01. August 2012 in Kraft: ATLAS Interactive passt Bezahlsystem kanzalooTM an neue Rechtslage an
Am 01. August 2012 tritt die sogenannte „Button-Lösung“ per Gesetz in Kraft, mit dem Ziel, Verbraucher vor unabsichtlichen Vertragsabschlüssen zu schützen. Nach der gesetzlichen Neuregelung sind alle Online-Shop-Betreiber und damit auch Online-Games-Anbieter aufgefordert, ihren Kaufprozess klar verständlich und eindeutig zu gestalten. Der Mobile-Payment-Anbieter ATLAS Interactive hat seine Bezahlplattform kanzalooTM bereits gemäß der anstehenden Gesetzesänderung angepasst.
Andreas Pritzlaff, COO bei ATLAS Interactive, erklärt dazu: „Als Mobile-Payment-Dienstleister ist es unsere Aufgabe, für unsere Kunden optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Vor allem im Bezug auf regulatorische Belange unterliegt die Branche ständigen Veränderungen, über die wir unsere Partner informieren und unsere Plattform entsprechend anpassen, wie jüngst für die Button-Lösung.“
Die "Button-Lösung" wurde durch eine Änderung in § 312g BGB gesetzlich verankert. Online-Shop-Betreiber sind demnach dazu verpflichtet Formulierungen wie „Jetzt bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ durch eindeutige Beschreibungen zu ersetzen. Laut Gesetz zulässig ist ausdrücklich die Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ oder andere, eindeutig auf eine Zahlungsverpflichtung hinweisende Beschriftungen. Zudem sind Online-Händler verpflichtet, dem Kunden vor Kaufabschluss klar und verständliche Produktbeschreibungen, Mindestlaufzeiten und Gesamtpreise anzuzeigen. Zuwiderhandelnden Unternehmen drohen Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstoßes.
Informationen
Weitere Informationen zur ATLAS Interactive Deutschland GmbH und kanzaloo™ sind auf www.atlasinteractive.de und www.kanzaloo.com erhältlich.
Über ATLAS Interactive Deutschland GmbH
Seit der Firmengründung 1995 leistete ATLAS Interactive Deutschland Pionierarbeit in der Micropayment-Industrie und bietet Kunden ein breites Angebot an Lösungen, Produkten, Tarifen und Kundensupport in über 85 Ländern an. ATLAS Interactive Deutschland ist europäischer Marktführer im Bereich Micropayment durch Premium-SMS, Webbilling und Premium-Rate-Abrechnung. Monatlich rechnet ATLAS Interactive mehrere Millionen Transaktionen ab. Zum weiteren Angebot des Unternehmens zählen unter anderem Kommunikationslösungen in Form von IVR-Applikationen, Service-Rufnummern sowie weltweite SMS Bulk Routen. Neben dem Produkt kanzaloo™, das die wichtigsten Micropayment-Lösungen zum Verkauf digitaler Güter bündelt, entwickelte ATLAS Interactive speziell für Browser-Games-Anbieter Vreach, einen automatisierten Sprachnachrichtenservice für Spielerinnerungen. Ferner stellt ATLAS Interactive mit tasalla.me Firmen der Online-Games-Branche eine Plattform zur Veröffentlichung von Spielen zur Verfügung, die auf den Markt im Mittleren Osten gerichtet ist.
ATLAS Interactive Deutschland ist eine Tochterfirma der ATLAS Interactive Group mit den deutschen Standorten Hamburg und Köln. Die ATLAS Interactive Group unterhält weitere Niederlassungen in London, Beirut, Sao Paulo, Miami und San Francisco. Neben ATLAS Interactive gehören ATLAS Telecom, ATLAS Systems, ATLAS Telecom Network sowie ATLAS Premium Brands der Unternehmens-Gruppe an.
Quinke Networks
Hendrikje Stoll
PR-Assistentin
Bei den Mühren 70
20457 Hamburg
Fon +49/40/43 09 39 49
Fax +49/40/43 09 39 97
hs(at)quinke.com
www.quinke.com
Datum: 06.07.2012 - 11:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 675294
Anzahl Zeichen: 2428
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Lasr Ketelsen
Stadt:
Hamburg
Telefon: 49 40 413300-128
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 230 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"„Button-Lösung“ tritt am 01. August 2012 in Kraft: ATLAS Interactive passt Bezahlsystem kanzalooTM an neue Rechtslage an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ATLAS Interctive Deutschland GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).