Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Terrorismus
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Das Urteil von vier Jahren Freiheitsentzug für Verena Becker mag
auf den ersten Blick milde wirken, zumal die ehemalige Terroristin
aufgrund einer vergangenen Inhaftierung lediglich eineinhalb Jahre im
Gefängnis verbringen wird. Doch im System des Rechtsstaats gilt, dass
Zeugen nicht zu selbstbelastenden Aussagen gezwungen werden können
und Urteile nicht willkürlich, aufgrund des Bauchgefühls oder aus
Rache gefällt werden dürfen, zum Glück.
Dass Verena Becker 35 Jahre nach dem Terroranschlag auf Siegfried
Buback nun wegen Beihilfe zum Mord verurteilt wurde, bleibt
beachtlich. Enttäuschend ist dagegen, wie wenig neue Erkenntnisse der
Prozess lieferte. Nahezu keine entscheidende Frage zum Tathergang
konnte beantwortet werden. Auch nicht, welche Rolle das Bundesamt für
Verfassungsschutz damals gespielt hat. Eine Überraschung ist das
leider nicht. Denn dass die meisten ehemaligen Mitglieder der
RAF-Szene vor Gericht schweigen würden, war zu erwarten. Die
ehemaligen Terroristen halten weiterhin zusammen.
Verena Becker deshalb als Bauernopfer zu bezeichnen wäre jedoch
ein völlig falscher Ansatz. Das Gericht hat seine Aufgabe erfüllt und
unter Berücksichtigung der Beweislage ein angemessenes Urteil
gesprochen. Ein endgültiger Schlussstrich unter dieses dunkle Kapitel
der deutschen Nachkriegszeit ist es jedoch nicht. Der Buback-Mord
wird wohl für immer ungeklärt bleiben.
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Datum: 06.07.2012 - 22:00 Uhr
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