Neue OZ: Kommentar zu Datenschutz / Meldegesetz
ID: 676074
Die Auseinandersetzung um das neue Meldegesetz gibt einer alten
Forderung von Datenschützern Nachdruck: Schon lange bemängeln
Experten die in Deutschland zu starke staatliche Kontrolle der
Datenschutzbehörden.
Auch die EU-Kommission hat Berlin bereits mehrfach aufgefordert,
das zu ändern. Vorausgegangen war ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs im Jahr 2010. Damals hatten die europäischen Richter
Deutschland gerügt, weil viele Landesdatenschutzbeauftragte sowie der
Bundesbeauftragte für den Datenschutz direkt dem Innenministerium
unterstellt sind. Das Referat untersteht dann der Oberhoheit des
Ministers.
Für den Fall, dass die Bundesländer nicht die völlige
Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden gewährleisten, drohten die
europäischen Richter sogar mit Zwangsgeld. Geschehen ist seitdem aber
nichts.
Nun dürfte die Tatsache, dass der umstrittene Entwurf für das neue
Meldegesetz ausgerechnet aus dem Innenministerium stammt, diese
Diskussion wieder ankurbeln.
Denn statt die Daten der Bürger zu schützen, fördert das Gesetz
ihren fast unbegrenzten Ausverkauf. Es scheint, als sei das
Ministerium nicht willens, glaubwürdige Datenschutzpolitik zu machen.
Es bedient stattdessen vor allem wirtschaftliche Lobbyinteressen. Die
Datenschützer auf Bundes- und auch auf Landesebene weiter unter
dieser Oberhoheit zu lassen hieße den Bock zum Gärtner machen.
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Datum: 08.07.2012 - 22:00 Uhr
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