Süßes vom Christkind: Beim Naschen an Zähne denken
Zahnärzte raten, Schokolade zur Hauptmahlzeit zu essen
"Süßigkeiten zu verbieten, wäre nicht der richtige Weg und ist gerade in der Weihnachtszeit kaum möglich. Mit Verstand naschen, lautet deshalb die Devise", sagt Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Vorstandsmitglied der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB). Im Klartext heißt das: Am besten sollte Süßes in Verbindung mit den Hauptmahlzeiten gegessen werden. Die Zahnärzte empfehlen, zum Abschluss die Zähne zu putzen – das lässt Karies keine Chance.
Beim Naschen sinkt der pH-Wert im Mund. Wer aber denkt, sich mit Hilfe von Kaugummi das Zähneputzen sparen zu können, der irrt: "Kaugummi puffert zwar den pH-Wert, allerdings führt er zu Abrasionen an den Zähnen - zum Abrieb der Zahnhartsubstanz. Daraus können Folgeschäden für den Zahn entstehen. Auch der häufige Genuss von Softdrinks kann zu Abnutzung führen", weiß Bettina Suchan.
Damit die Zähne auch nach den vielen Leckereien zur Weihnachtszeit noch gesund sind, ist eine ausgewogene Ernährung besonders wichtig. Obst und Gemüse sollten einen festen Platz auf dem täglichen Essensplan haben. "Dann dürfen auch mal Süßigkeiten wie Karamel oder Nougat gegessen werden, die an den Zähnen kleben, aber für die meisten besonders lecker sind", meint die Zahnärztin.
Welche Lebensmittel noch die Zähne schonen, darauf weist der Zahnarzt in einer Ernährungsberatung hin, nach der der Patient in der Praxis fragen sollte. Bettina Suchan dazu: "Wer über das ganze Jahr seine Zähne durch ausgewogenes Essen und regelmäßiges Reinigen schützt, der darf sich zu Weihnachten ohne Sorge die eine oder andere Süßigkeit gönnen."
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Hintergrund "Prophylaxe":
Alle Kinder im Vorschulalter sowie Schulkinder werden durch die Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes regelmäßig untersucht, um Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig zu erkennen. Auch präventive Maßnahmen werden durchgeführt. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten alle Kinder einen Zahnärztlichen Prophylaxepass. In diesem werden sowohl Untersuchung als auch die Prophylaxemaßnahmen dokumentiert. Für die Eltern ist der Prophylaxepass ein wichtiges Dokument, an dem sie erkennen, dass das Kind untersucht worden ist, aber kein Behandlungsbedarf besteht. Andernfalls wird dem Kind eine schriftliche Mitteilung an seine Eltern mitgegeben mit der Bitte, beim Kind eine Behandlung durchführen zu lassen.
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Datum: 16.12.2008 - 11:06 Uhr
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Freigabedatum: 16.12.2008
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