Pflegereform 2013 - wasändert sich ?

Pflegereform 2013 - wasändert sich ?

ID: 679119

Pflegereform - staatliche Förderung -"Pflege-Riester". Die aktuelle Pflegereform einfach erklärt:



Die aktuelle Pflegereform - einfach erklärt.Die aktuelle Pflegereform - einfach erklärt.

(firmenpresse) - In den nächsten Jahren wird sich hierzulande die Altersstruktur der Gesellschaft signifikant ändern. Weil Hochbetagte und ältere Menschen numerisch ansteigen werden, wird zwangsläufig auch die Zahl der Pflegebedürftige wachsen. Aktuell sind etwa 2,4 Mio. Menschen pflegebedürftig. Weil gleichzeitig die Zahl der Erwerbsfähigen sinkt, können die aktuellen Leistungen für Pflegebedürftige langfristig nicht erbracht werden. Damit kommt einer privaten Pflegezusatzversicherung nach wie vor eine große Bedeutung zu.

Zukünftig sollen Menschen mit geistiger Behinderung oder Demenz, welche von zu Hause durch Angehörige betreut werden, 220 EUR statt der aktuellen 100 EUR erhalten. Bei besonderem Bedarf erhalten Betroffene dagegen 320 EUR und nicht wie bislang 200 EUR. Sofern sich diesen Menschen ein Pflegedienst annimmt, werden die Leistungen künftig 325 bzw. 425 EUR betragen.

Auch für Pflegebedürftige der Stufe I und II soll es mehr geben. Wer sich von Angehörigen pflegen lässt, erhält zukünftig in Pflegestufe I 305 EUR statt der bisher 235 EUR pro Monat. Wird ein Pflegedienst eingeschaltet, erhöht sich die monatliche Leistung von 450 EUR auf 665 EUR. Angehörige erhalten für Pflegepersonen der Stufe II 525 EUR anstelle der bisherigen 440 EUR pro Monat. Werden die Leistungen von einem professionellen Pflegedienst erbracht, erstattet die Pflegekasse zukünftig jeden Monat nicht mehr 1.100 EUR sondern 1.250 EUR.

In den Genuss eines Förderbetrags von max. 10.000 EUR kommen die Personen, die sich zur Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft entschließen. Wird zudem in der Wohngemeinschaft eine Hilfskraft eingestellt, werden pro Monat bis zu 200 EUR erstattet. Um Angehörige besser zu entlasten, sind auch Verbesserungen in der Kurzzeitpflege vorgesehen. Diese gehen während dieser Zeit nicht mehr leer aus, sondern erhalten das Pflegegeld zur Hälfte weiterbezahlt. Ferner sollen Ärzte und Zahnärzte, die ihre Patienten im Pflegeheim besuchen, einen Zuschlag erhalten.



Um diese verbesserten Leistungen ab dem 01. Januar 2013 finanzieren zu können, soll zu diesem Zeitpunkt der Beitrag für die Pflegeversicherung von 1,95 auf 2,05% steigen. Für Kinderlose steigt der Beitrag auf 2,3%. Die Politik ist sich allerdings schon früh einig gewesen, dass auch diese Leistungsverbesserungen nicht ausreichen werden, um die steigenden Kosten für Pflege abfangen zu können. Weil die private Vorsorge in Form einer Pflegezusatzversicherung einen wichtigen Baustein für die persönliche Absicherung in der Zukunft darstellen wird, wird diese mit 5 EUR pro Person und Monat bezuschusst. Kinder und Jugendliche bleiben allerdings außen vor.

Die Einzahlung für die Pflegezusatzversicherung muss jährlich mindestens 120 EUR betragen. Für die Pflegestufe III muss die Pflegezusatzversicherung mindestens eine Leistung von 600 EUR vorsehen. Die Pflegezusatzversicherung sieht darüber hinaus eine Wartezeit von 5 Jahren vor. Auf der anderen Seite darf der Anbieter einer Pflegezusatzversicherung keinen Antragsteller ablehnen oder einen Risikozuschlag verlangen.

Damit wird die Gesundheitsprüfung für die Pflegezusatzversicherung obsolet. Allerdings erhalten Menschen, die bereits pflegebedürftig sind, weiterhin keine Pflegezusatzversicherung.

Ein Pflegezusatzversicherung Vergleich auf www.beste-pflegezusatzversicherung.com hilft Ihnen unverbindlich und kompetent bei der Suche nach den besten Konditionen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der
"Verbraucher-Schutz-Plakette®" dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet. Diese Plakette wird exklusiv nur auf den Portalen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com vergeben.



PresseKontakt / Agentur:

continoa GmbH
Helge Fétz
Am Eichenwald 6a
86356 Neusäß
marketing(at)continoa.de
+49 (0) 821-2527878
http://www.continoa.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Zahnzusatzversicherung - Was Sie wissen sollten Minister Boddenberg und Minister Rentsch: ?Fachkräfteprobleme lösen durch mehr Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt'
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.07.2012 - 12:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 679119
Anzahl Zeichen: 3656

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Helge Fétz
Stadt:

Neusäß


Telefon: +49 (0) 821-2527878

Kategorie:

Finanzwesen


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 329 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Pflegereform 2013 - wasändert sich ?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

continoa GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung? ...

Zahnzusatzversicherung deckt gesetzliche Versorgungslücken Die gesetzliche Krankenkasse leistet lediglich Zahlungen für die sogenannte Regelversorgung. Alle Kosten, die über diese Minimalabsicherung hinausgehen, sind nicht mehr im Leistungskata ...

Lohnt sich der Wechsel einer Zahnversicherung? ...

Leistungen einer Zahnversicherung oft ungenügend Statistiken verdeutlichen, dass eine große Anzahl an Verbrauchern über eine Zahnversicherung verfügt, welche die Kosten für Zahnersatz und Zahnvorsorge in nicht angemessenem Maße abdeckt. Oftm ...

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll? ...

Zahlreiche Leistungen werden gesondert abgerechnet Die gesetzlichen Krankenkassen decken lediglich die medizinische Grundversorgung durch einen Zahnarzt ab. Dies bedeutet, dass der Patient sämtliche Kosten, die über die gesetzliche Regelversorgu ...

Alle Meldungen von continoa GmbH


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z