FHH Schiffsfonds in Seenot
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FHH Schiffsfonds in Seenot

(firmenpresse) - Zahlreiche von dem Emissionshaus FHH vertriebene Schiffsbeteiligungen sollen bislang schon von der Welle der Schifffahrtskrise mitgerissen worden sein. Die Schifffahrtskrise hat bislang schon zahlreiche Schiffsfonds und Flottenfonds auch anerkannter Emissionshäuser in die Insolvenz oder Sanierung gedrängt.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schwierigkeiten vieler dieser Schiffsfonds sollen insbesondere von den niedrigen Charterraten der Transportschiffe herrühren.
Für die FHH 21 MS "Vega Tourmaline" und FHH 29 MS "Tampa Bay"- MS "Turtle Bay" sollen Nachzahlungen von den Anlegern bereits geleistet worden sein. Auch die FHH 22 "MS Hamilton Strait" und FHH 24 "MS Hudson Strait" sowie 4 weitere FHH-Fonds sollen Nachschüsse von den Anlegern angefordert haben.
Die Insolvenz eines Schiffsfonds kann gegebenenfalls den Totalverlust für den Anleger bedeuten, denn ein unter anderem möglicher Notverkauf eines Schiffes wird die durch die letzten schwierigen Jahre angehäuften Darlehensverbindlichkeiten des Fonds unter Umständen nicht ausgleichen. Eine Sanierung als andere Möglichkeit kann auch ungewiss sein, denn diese kann von dem Willen und den finanziellen Möglichkeiten der Anleger abhängen. Allerdings wird es immer schwieriger das Vertrauen der Anleger zu gewinnen, wenn gehäuft von gescheiterten Sanierungen informiert wird.
Lassen Sie daher Ihre Schiffsfonds-Beteiligung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen, um einen endgültigen Verlust Ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft sollen sie von Ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein, die teilweise bei 8 % gelegen haben sollen. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind, ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen.
Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Des Weiteren werden unsere Rechtsanwälte bei GRP ermitteln, ob Ihre Beteiligung angemessen angelegt worden ist.
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Datum: 12.07.2012 - 17:50 Uhr
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