Neue OZ: Kommentar zu Urteile / Asylbewerber / Leistungsgesetz
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Welch schallende Ohrfeige für die verantwortlichen Politiker in
Bund und Ländern. Das Bundesverfassungsgericht beließ es nicht dabei,
die Sozialleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge als Verstoß
gegen das Grundgesetz zu brandmarken. Nein, es verfügte auch gleich
noch eine Übergangsregelung. Deutlicher konnte das Gericht das
Versagen der Politik nicht offenlegen.
Es ist ein Skandal. Über viele Jahre hinweg gab es Menschen
zweiter Klasse in Deutschland, wurde das Asylbewerberleistungsgesetz
dazu missbraucht, Ausländer in Not abzuschrecken. Alle Proteste der
Kirchen und Sozialverbände waren vergebens. Stattdessen verringerte
die Bundesrepublik die Leistungen sogar noch: Seit 1993 gab es keinen
Inflationsausgleich, obwohl die Preise seither deutlich gestiegen
sind. Ein menschenwürdiges Existenzminimum, auf das jeder in
Deutschland ein Grundrecht hat, Asylbewerber genauso wie Deutsche,
ist also schon seit sehr langer Zeit nicht mehr garantiert gewesen.
Das Urteil des Verfassungsgerichts war deshalb überfällig.
Der Gesetzgeber muss jetzt endlich seine Hausaufgaben machen. Am
besten, er schafft die aktuellen Regelungen mit all ihren
Einschränkungen ganz ab. Denn es gibt keinen einleuchtenden Grund,
Asylbewerber wesentlich anders zu behandeln als Menschen, die
Sozialhilfe bekommen. In jedem Fall ist Tempo geboten, um nach dem
peinlichen Urteil schleunigst klare Verhältnisse zu schaffen.
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Datum: 18.07.2012 - 22:00 Uhr
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