Berufliche Qualifizierung - Welche Fortbildungen das Finanzamt sponsert
Bonn, 17. Dezember 2008 - Eine laufende Weiterqualifizierung gehört heute zum Berufsalltag. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten sind kontinuierlich zu überprüfen und auszubauen. Nur so können Unternehmen und ihre Mitarbeiter aktuellen Marktanforderungen gerecht werden. Neben fachlichem Know-how werden zunehmend auch eine gute Rhetorik und Verhandlungsführung vorausgesetzt.
Dies ist noch lange kein Freibrief für Kurse jeglicher Art. In vielen Fällen ist eine enge Abstimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ratsam. So lässt sich viel Geld sparen und Ärger mit dem Fiskus vermeiden. Arbeitnehmer können Fortbildungsmaßnahmen prinzipiell in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzen. Arbeitgeber können Fortbildungskosten als Betriebsausgaben geltend machen, sofern hiermit klare berufliche Ziele verfolgt werden. Im Gegensatz zu einer Prämie sind keine Lohnnebenkosten abzuführen. Beide Seiten treffen in diesem Fall häufig eine Zusatzvereinbarung, die den Arbeitnehmer über einen festgelegten Zeitraum an das Unternehmen bindet.
Auch gegenüber dem Fiskus ist eine gemeinsame Position von Vorteil. So kann der berufliche Nutzen von Fortbildungsmaßnahmen eindeutig argumentiert und dokumentiert werden. Allerdings sollte der erweiterte Gestaltungsspielraum nicht über Gebühr ausgereizt werden. "Das Finanzamt prüft unverändert streng", betont DHPG-Steuerberater Dr. Lutz Engelsing aus aktueller Erfahrung. "Unstimmige Angaben provozieren zeitraubende Nachfragen und bringen womöglich die steuerliche Anerkennung aller Fortbildungskosten in Gefahr."
Immer auch an das Finanzamt denken
Fortbildung hat viele Gesichter. Jetzt bieten sich mehr Freiräume, individuelle Fortbildungsmaßnahmen zu ergreifen und die Kosten steuerlich geltend zu machen. Allerdings sollten Lernwillige typische Fehler vermeiden, raten die DHPG-Experten. Sonst sind womöglich alle steuerlichen Vorteile in Gefahr.
1. Kein falscher Eindruck: Berufliche und private Motivation greifen häufig ineinander, etwa bei Sprach- oder Rhetorik-Schulungen. Ein privater Vorteil ist nur dann erlaubt, wenn der Fiskus eine "berufliche Veranlassung" erkennt. Am besten: Tagungsprogramm und Teilnahmebescheinigung mit beruflichem Bezug einreichen.
2. Keine Vermischung: Leicht entstehen bei Fortbildungen auch Kosten von privater Natur. Der Fiskus fordert immer eine klare Trennung von beruflichen und privaten Kostenanteilen. Daher: Wer mit Partner reist, sollte möglichst um Einzelbelege bitten. So lassen sich zeitraubende Nachfragen und nachträgliche Kostensplittungen vermeiden.
3. Keine Übertreibung: Sind die Kosten für eine Fortbildung wirklich angemessen? Aus steuerlicher Sicht erscheinen einige Ausgaben schnell zweifelhaft - vom Reiseführer bis hin zur hohen Restaurant-Quittung. Falsche oder übertriebene Belege können die Absetzbarkeit aller Aufwendungen in Frage stellen und sogar Strafverfahren zur Folge haben. Deshalb: Auf zweifelhafte Quittungen von vorneherein verzichten. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die DHPG Dr. Harzem & Partner KG gehört zu den 15 größten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die DHPG ist mit über 350 Mitarbeitern an sechs Standorten im Rheinland vertreten (Bonn, Bergisch Gladbach, Bornheim, Euskirchen, Gummersbach, Köln). Sie erarbeitet individuelle Lösungen für komplexe Fragen im Steuer-, Rechnungs- und Prüfungswesen. Die DHPG ist aktives Mitglied im Netzwerk NEXIA International und stellt mit Dr. Norbert Neu den Vorsitzenden. NEXIA International zählt mit über 23.000 Mitarbeitern in rund 100 Ländern und 620 Büros zu den zehn größten Accounting Networks weltweit.
DHPG Dr. Harzem & Partner KG
Godesberger Allee 125-127, 53175 Bonn
Tel: 0228.81000-0, Fax: 0228.81000-20
info(at)dhpg.de, www.dhpg.de
conovo media GmbH, Kolumbastraße 5, 50667 Köln
Tel: 0221.356860-0, Fax: 0221.356860-55
info(at)conovo.de, www.conovo.de
Datum: 18.12.2008 - 11:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 68422
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Persönlichkeit und Beruf
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.12.2008
Anmerkungen:
Abdruck frei, 3 Belege erbeten
Diese Pressemitteilung wurde bisher 961 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Berufliche Qualifizierung - Welche Fortbildungen das Finanzamt sponsert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
conovo media GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Kommunikationsagentur conovo veranstaltet am 8.9.2011 in Köln ein kostenloses Trendseminar zum Thema „Social Media: Strategien für Verbände“. Teilnehmer erfahren, wie sich Social Media Instrumente effizient einsetzen lassen und welche rechtlichen Aspekte dabei zu berücksichtigen sind. Es
Fit für den wirtschaftlichen Aufschwung ...
Aachen/Euskirchen, 8. September 2010 – Kaum ein Unternehmen in der Region hat die Wirtschaftskrise unbeschadet überstanden. Viele Firmen im Rheinland und im Eifelraum leiden unter Nachfrageeinbrüchen und strukturellen Problemen. Besonders kleine und mittelgroße Betriebe stehen vor großen
Kehlen aus Walzblei - Dachentwässerung vorausschauend planen ...
Köln, 23. Juli 2009 - Regen macht Gebäuden immer mehr zu schaffen. Die Niederschlagsmenge nimmt in den Wintermonaten und Übergangsjahreszeiten tendenziell zu. Dies belegen Studien renommierter Klimaforscher wie das Max-Planck-Institut für Meteorologie oder das Institut für Atmosphäre und Umwel
Weitere Mitteilungen von conovo media GmbH
So machen Sie sich interessant und Ihr Angebot unwiderstehlich ...
Irrtum Nummer 1: Alle müssen mich kennen, sonst bringt es nichts. „Sich bekannt machen heißt in den seltensten Fällen, dass einen jeder kennt“, betont Stefanie Demann. „Es genügt völlig, wenn mich so viele Personen kennen, dass ich voran komme und mein Produkt oder meine Dienstleistung
NLP und Werte, der Schlüssel zu einem erfüllten Leben am 08. März 2009 ...
Wenn Sie in Einklang mit Ihren Werten sind, dann können Sie persönliche und berufliche Ziele leichter realisieren. Jede Veränderung fängt mit einem Wunschgedanken an, wenn Sie diesen richtig ausformulieren, bekommen Sie ein konkretes Ziel. Wenn Ihre Ziele Ihren eigenen Wertvorstellungen vom Lebe
Vom Aufschieben zum Anschieben - Das erste Unternehmenstheater gegen Aufschieberitis! ...
Jetzt können Sie sich mit Vergnügen die acht besten Strategien vor Augen führen lassen, mit denen wir ständig unsere (eigentliche!) Arbeit aufschieben. Der Unternehmenskabarettist Malte Leyhausen bezieht Sie von der ersten Minute mit ein, indem er die Show als Jahresversammlung der "Anonyme
Angst vor der Weihnachtsfeier? – Knigge gibt Selbstvertrauen ...
Weihnachtsfeier eines mittelständischen Unternehmens: Die Firma hat ihre Mitarbeiter in einen festlich dekorierten Saal eingeladen. Nach einem Stehempfang gibt es eine kurze Ansprache der Geschäftsführung und dann ein mehrgängiges Abendessen. Die Atmosphäre ist locker, aber festlich. Eigentlich




