Unisex-Tarife machen bAV für Männer teurer – Clearing-Stelle hebelt Prämienanhebung aus
Ab Mitte Dezember 2012 werden bAV-Verträge der rückdeckenden Lebensversicherer auf geschlechtsneutrale Tarife umgestellt. Die Unisex-Tarife bedeuten nach Auskunft einiger großer Versicherungsgesellschaften für männliche Arbeitnehmer eine Erhöhung von rund 5 bis 6 %.
Ab Mitte Dezember 2012 werden bAV-Verträge der rückdeckenden Lebensversicherer auf geschlechtsneutrale Tarife umgestellt. Die Unisex-Tarife bedeuten nach Auskunft einiger großer Versicherungsgesellschaften für männliche Arbeitnehmer eine Erhöhung von rund 5 bis 6 %, während die monatlichen Beiträge für weibliche Arbeitnehmer um 2 bis 3 % sinken. Da Beitragszahlungen – zum Beispiel bei der lohn- und sozialversicherungsbefreiten Entgeltumwandlung – zumeist gleichbleiben, bedeutet das für Männer im Umkehrschluss Abstriche an der Rentenhöhe.
Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung zwar darauf verwiesen, dass sich das Urteil des EuGH über geschlechtsspezifische Tarife nicht auf die betriebliche Altersversorgung bezieht. Aber die Versicherer bauen vor. Schließt ein Arbeitgeber weiterhin geschlechtsabhängige Tarife für Zusagen ab dem 21.12.2012 ab, die auf Leistungen aus einer Versicherung Bezug nehmen, hat er das Risiko, dass benachteiligte Arbeitnehmer höhere als die versicherten Leistungen gegen ihn geltend machen. Um ein Nachhaftungsrisiko des Arbeitgebers zu vermeiden, führen die Versicherer zum Jahresende auch im bAV- Neugeschäft Unisex-Tarife ein. Verträge, die bestehen, bleiben unverändert. Diesen Vorteil können Arbeitnehmer durch die DGbAV-Clearing-Stelle nutzen.
Nach Absprache mit dem neuen Arbeitgeber können Arbeitnehmer ihre bestehenden bAV-Verträge zum neuen Arbeitsplatz mitnehmen und durch die DGbAV-Clearing-Stelle verwalten lassen – gleich bei welchem Rückdecker die Verträge abgeschlossen wurden. Das erspart dem neuen Arbeitgeber Verwaltungskosten und erhält dem Arbeitnehmer die günstigeren, bisherigen Konditionen.
Berechnungen unabhängiger Versicherungsmathematiker ergaben, dass ein im Jahr 2003 abgeschlossener bAV-Vertrag eines 30-jährigen Arbeitnehmers, der bis zu seiner Rente monatlich 200 Euro einzahlt, mit einer garantieren Monatsrente seines Betriebs in Höhe von 710 Euro rechnen kann. Wenn er 2012 den Arbeitgeber wechselt und „umgedeckt“ wird, halbiert sich seine garantierte Betriebsrente fast auf 365 Euro – trotz gleichbleibender monatlicher Einzahlung. Nach Einführung der Unisex-Tarife dürfte bei diesem Beispiel die garantierte Rente aus der bAV auf unter 350 Euro fallen.
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Die Spezialgebiete der DGbAV – Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung sind die Einrichtung, Durchführung und Sanierung von betrieblichen Versorgungs¬systemen. Schlagzeilen machte die DGbAV mit einer Ser¬vice-Innovation: Mit der DGbAV-Clearing-Stelle bietet sie die Möglichkeit, bestehende bAV-Verträge des Arbeitnehmers bei einem Arbeitsplatzwechsel beim neuen Arbeitgeber weiter zu führen und zu verwalten. Damit wird die seit 2005 geltende „Portabilität“ von Rentenansprüchen bei einem Arbeitgeberwechsel erst praktikabel. Vorteil für die Arbeitnehmer: Weil die „Umdeckung“ bestehender bAV-Verträge fast immer ungünstigere Konditionen bedeuten, spart die Fortführung der alten Verträge beim neuen Arbeitgeber bares Geld. Rein rechnerisch können durch die Umdeckung bei einem Arbeitgeberwechsel einige Zig-Tausend Euro an Betriebsrente in den Jahren des Ruhestands fehlen. Wer die DGbAV-Clearing-Stelle nutzt, zahlt für deren Leistung den Gegenwert einer halben Packung Zigaretten pro Monat.
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Datum: 23.07.2012 - 15:49 Uhr
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