Angriff auf den offenen Immobilienfonds

Angriff auf den offenen Immobilienfonds

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Angriff auf den offenen Immobilienfonds



(pressrelations) -
Nach einem aktuellen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll es keine neuen offenen Immobilienfonds mehr geben. Dies würde es Kleinanlegern erschweren, an der Entwicklung des Immobilienmarktes teilzuhaben, und den verbliebenen Anbietern einen gesetzlichen Wettbewerbsvorteil bescheren.

Offene Immobilienfonds sind eine der beliebtesten Anlageklassen für Kleinanleger. Derzeit verwalten Sie ein Vermögen von über 85 Milliarden Euro. Im Zuge der Finanzkrise wurde die Branche jedoch stark getroffen: Weil die Fonds langfristig anlegen, aber den Anlegern die kurzfristige Rückzahlung ihres Kapitals zusicherten, kamen einige Fonds in Schieflage. Die liquiden Mittel reichten nicht aus, als sich die Auszahlungswünsche häuften, und um nicht die Gesamtzahl der Anleger durch Notverkäufe zu belasten, mussten mehrere Immobilienfonds schließen. Viele davon konnten nicht wieder öffnen und werden nun aufgelöst.

Hierauf hat der Gesetzgeber aber bereits reagiert. Ab 2013 gilt eine Mindesthaltefrist für Anteile an offenen Immobilienfonds. Außerdem muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden. Sowohl Anleger als auch Anbieter gehen davon aus, dass sich der Markt unter den neuen Bedingungen wieder stabilisieren und wachsen wird, wie ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt.

Dass nun mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Regulierung von Verwaltern alternativer Investmentfonds (AIFM) neue offene Immobilienfonds nicht mehr aufgelegt werden dürfen, ist vor diesem Hintergrund sehr überraschend und wird vor allem Kleinanleger treffen. Schließlich gibt es keine andere Immobilienanlageklasse, die ähnlich stabile Erträge erwirtschaften.

Möglich bleibt nach dem Vorschlag jedoch eine Anlage in die bisher aufgelegten Immobilienfonds, die einen Bestandsschutz erhalten. Der damit verbundene gesetzliche Schutz vor Konkurrenz wird sich allerdings erfahrungsgemäß nachteilig für die Anleger auswirken. Nicht nur deshalb muss der bisherige Gesetzentwurf dringend nachgebessert werden.




Prof. Dr. Michael Voigtländer
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Datum: 24.07.2012 - 15:00 Uhr
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