Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zum Urteil des Verfassungsgerichts über das Wahlrecht:
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Versuchung widerstanden, der Politik ein verfassungsgerechtes
Wahlrecht vorzulegen. Die Dritte Gewalt hat die Eigenständigkeit und
Unabhängigkeit der Willensbildung im System der Gewaltenteilung zu
gewährleisten. Es ist nicht ihres Amtes, die Aufgaben der Ersten
Gewalt mit zu erledigen. Es ist ebenso erfreulich, dass der
Richterspruch die Regierung zwingt, die Wahlrechtsreform
einvernehmlich mit der Opposition zu verabschieden, will sie nicht
wieder vor dem Richterstuhl in Karlsruhe landen.
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Datum: 25.07.2012 - 18:22 Uhr
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Frankfurt/Oder
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Politik & Gesellschaft
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