Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften am 26. Juli 20

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften am 26. Juli 2012 in Kraft getreten

ID: 688640

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften am 26. Juli 2012 in Kraft getreten



(pressrelations) -
Verbot 28 weiterer synthetischer Substanzen in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen

Berlin ? Mit der in den wesentlichen Teilen heute in Kraft getretenen Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden ab sofort 28 neue psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt. Dabei handelt es sich um synthetische Derivate des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains sowie synthetische Cannabinoide. Außerdem werden dem Betäubungsmittelgesetz mit sechsmonatiger Übergangsfrist flüssige
Tilidin-Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung (die missbrauchsfähig sind und auch missbraucht werden) unterstellt.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans: "Der Konsum dieser neuen synthetischen Substanzen ist mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken verbunden. Deshalb ist ein effektives Vorgehen gegen diese Substanzen notwendig. Mit der Unterstellung 28 weiterer Substanzen ist die Bundesregierung einen großen Schritt weiter gekommen. Das Verbot weiterer Substanzen wird folgen. Um noch effektiver auf die immer wieder neu auftretenden neuen Substanzen reagieren zu können, prüft die Bundesregierung derzeit, ob ganze Substanzgruppen dem BtMG unterstellt werden könnten, um einen Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer Varianten einer Substanz und ihrer betäubungsmittelrechtlichen
Regelung zu unterbinden."

Bei den neu unterstellten psychoaktiven Substanzen handelt es sich um chemische Abwandlungen bekannter Stoffe, die bereits bislang dem BtMG unterfielen. Die neuen Substanzen, die gelegentlich auch als "Designerdrogen" oder fälschlicherweise und irreführend als "Legal Highs" bezeichnet werden, sind professionell aufgemacht und werden verharmlosend z.B. als "Kräutermischungen", "Raumlufterfrischer" oder "Badesalze" verkauft. Die wirklichen Inhaltsstoffe werden dabei nicht angegeben.

Der Konsum neuer psychoaktiver Substanzen zieht teilweise schwere gesundheitliche Folgen nach sich: Die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht bis hin zu Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen. In Deutschland mussten bereits mehrere Jugendliche, die die Gefahr unterschätzten, wiederbelebt werden.



Weitere Informationen unter:

www.drogenbeauftragte.de
www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetze


Kontakt:

Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Tel.: 030-18 441- 4412
Fax: 030-18 441- 4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
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Datum: 26.07.2012 - 18:48 Uhr
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