Private Pflegezusatzversicherung -Änderungen durch das neue Pflege-Gesetz für Versicherte
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Schon in ein paar Jahrzehnten wird es in Deutschland nach Expertenprognosen mehr als 4 Millionen pflegebedürftige Menschen geben, die alle die bestmögliche Versorgung wünschen. Dies ist mit den bisherigen Gesetzten und Richtlinien aber kaum möglich. Daher bringt das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz einige wichtige Veränderungen. So sieht es zum Beispiel mehr Leistungen für Menschen vor, die an Demenz erkrankt sind. Außerdem wurden die Wahlmöglichkeiten für Pflegebedürftige und deren Angehörige erweitert.
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die staatliche Förderung der zusätzlichen privaten Vorsorge. Menschen, die eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, bekommen pro Jahr eine Förderung von fünf Euro. So kann die normale Pflegeversicherung erweitert werden und es wird im Alter voraussichtlich mehr Leistungen geben. Bei dieser privaten Pflegezusatzversicherung muss es sich um eine Pflegetagegeldversicherung handeln und der monatliche Mindestbeitrag muss bei 10 Euro im Monat liegen, damit die Voraussetzungen für die staatliche Förderung gegeben sind. Anbieter solcher Zusatzversicherungen dürfen keine Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen.
Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.
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Datum: 27.07.2012 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Finanzwesen
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