OLG München bittet Clerical Medical zur Kasse
ID: 689276
OLG München bittet Clerical Medical zur Kasse
GRP Rainer(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht München hat die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) in seinem Urteil vom 11.06.2012 (Aktenzeichen: 17 U 535/11) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Münchner Richter entschieden in diesem Fall, dass CMI für den fehlerhaften Prospekt der Kapitallebensversicherung "EuroPlan" haftet. Infolge des aktuellen Urteils des Münchner Oberlandesgerichts soll der britische Lebensversicherer Clerical Medical im entschiedenen Verfahren einem Anleger über 90.000 Euro nebst Zinsen zahlen und diesen darüber hinaus von Darlehensverbindlichkeiten gegenüber einer Bank freistellen müssen.
Im Jahre 2001 hatte der hier klagende Versicherungsnehmer in die Kapitallebensversicherung "EuroPlan" darlehensfinanziert investiert. Der die Kapitallebensversicherung speisende Investmentfonds soll die von Clerical Medical versprochenen Renditen im vorliegenden Falle allerdings nicht abgeworfen haben. Daraufhin klagte der Versicherungsnehmer. Die Richter entschieden hier nun, dass weder der Prospekt noch das entsprechende Kurzexposé eine ordnungsgemäße Aufklärung über die tatsächlich mit der Anlage verbundenen Risiken beinhalte. Darüber hinaus seien viele in dem, dem vorliegenden Sachverhalt zugrunde liegenden Prospekt benutzten Begriffe gar nicht oder nur irreführend erläutert worden. Auch gebe der Prospekt keinen Aufschluss darüber, welcher Versicherungsvertrag mit welchen Bedingungen abgeschlossen werden solle. Aufgrund der Fehlerhaftigkeit des Prospekts muss Clerical Medical nun also Schadensersatz leisten.
Das Risiko der Anlage bestand darin, dass der Investmentfonds zum Abtragen des Kredits ausreichend Erträge einbringen musste. Zum Funktionieren des Modells musste die Rendite aus dem Investmentfonds höher sein als der Darlehenszins. Eben dies soll den Anlegern zugesichert worden sein.
Das Oberlandesgericht München ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu.
Bei dem Vertrieb von Produkten der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. sollen schon in anderen Fällen die Versicherungsnehmer durch irreführende Angaben über die vermeintlich hohen Vergangenheitsrenditen aus den Policen in die Irre geführt worden sein. Des Weiteren soll den Versicherungsnehmern zu sogenannten Hebelverträgen geraten worden sein; die Versicherten haben auf Grund der versprochenen hohen Renditen für die Einzahlungen in die Versicherungsverträge Darlehen aufgenommen.
Bereits in der Vergangenheit sollen immer mehr Betroffene erfolgreich gegen die Clerical Investment Group Ltd. vorgegangen sein.
Den Betroffenen, die einen Schaden durch den Abschluss einer solchen Versicherung erlitten haben, ist es zu empfehlen einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Besonders Anlegern, die durch den Erwerb eines Versicherungsvertrages der britischen Versicherung auf Darlehensbasis einen Schaden erlitten haben, ist zu empfehlen, ihre Situation von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen
http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 27.07.2012 - 17:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 689276
Anzahl Zeichen: 3308
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 395 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG München bittet Clerical Medical zur Kasse"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
tz München: Der 3. Bayerische Sozialbericht: Kasperltheater mit Armen ...
Wir leben in einem gesegneten Landstrich - und trotzdem geht es etlichen Menschen in Bayern schlecht. So banal ist eigentlich das Fazit des Bayerischen Sozialberichts, der nach 1999 und 2009 nun zum dritten Mal veröffentlicht wurde. Aber trotz meist vorhersehbarer Ergebnisse zu Altersarmut, Pro
Rheinische Post: Verdi fürchtet Kündigungen bei Ergo ...
Die Gewerkschaft Verdi fürchtet, dass es beim angekündigten Stellenabbau der Ergo zu Kündigungen kommt. "Die Ergo gibt zum Jahresende viele Schutzregeln für Arbeitnehmer wie das Kündigungs-Verbot auf. Offenbar will der Konzern den Abbau gar nicht sozialverträglich gestalten", sag
Neues BGH Urteil begünstigt Lebensversicherungskunden ...
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt.
Behandlung Julia Timoschenkos durch deutsche Ärzte dringend notwendig ...
Misstrauen gegen ukrainische Ärzte ist nachvollziehbar In einem offenen Brief an den Deutschen Bundestag beschwerten sich ukrainische Ärzte über einen politischen Missbrauch der Krankheit der inhaftierten Oppositionsführerin Julia Timoschenko aufgrund der Behandlung durch Ärzte der Berline




