Schwäbische Zeitung: Das Glas ist unschuldig - Leitartikel
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Stemmeisen durchs Wohnviertel spaziert, dann könnte es sich um einen
Einbrecher handeln. Wenn jemand zur lauen Sommerabendzeit mit einer
Cola- oder Bierflasche am Konstanzer Seeufer flaniert, dann könnte er
später Scherben hinterlassen. Es droht also jeweils Gefahr. Aber
während das nächtliche Mitführen von Stemmeisen noch immer erlaubt
ist, hat die Stadt Konstanz die Glasflaschen beziehungsweise ihre
Besitzer mit einem Bann belegt.
Ein plumper, ein konstruierter Vergleich? Vielleicht. Aber er
deutet doch eine Grundsatzfrage an, auf die der
baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof gestern die richtige
Antwort gefunden hat. Die Frage lautet: Wie abstrakt oder konkret
muss eine Gefahr sein, um daraus ein allgemeines Verbot abzuleiten?
Und die Antwort der Richter - sehr salopp formuliert: Der
Glasflaschenträger hat als ebenso unschuldig zu gelten wie der
Stemmeisenmann.
Es ist schon klar: Die Stadt Konstanz wollte mit dem Verbot ein
Phänomen bekämpfen, welches allen Städten mehr oder weniger zu
schaffen macht. Es ist der zunehmende, alltägliche Vandalismus, oft
einhergehend mit Saufgelagen, Prügeleien und anderen
Kollateralärgernissen. Aber die Ordnungshüter vom See haben dreierlei
außer Acht gelassen. Erstens: All das, was das Glasverbot verhindern
sollte, ist bereits verboten. Flaschen einfach wegzuwerfen, Scherben
zu hinterlassen, ist allüberall mit einem Bußgeld bewehrt. Nächtliche
Ruhestörung ebenfalls. Die Polizei kann hartleibige Randalierer in
Gewahrsam nehmen. Wozu also ein weiteres Verbot - das auch nicht
besser durchgesetzt werden kann als die bisherigen?
Zweitens: Die meisten Menschen, die aus einem Glas oder einer
Flasche trinken, entsorgen ihr Behältnis ordnungsgemäß. Drittens: Im
nächsten Schritt wäre dann ein Verbot von Tetrapacks und/oder
Plastikbechern logisch. Aber Sankt Bürokratius, dieser typisch
deutsche Geselle, kann nicht jedes Problem lösen.
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Datum: 27.07.2012 - 21:15 Uhr
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