Abzocker machen keinen Urlaub
ID: 691059
Handwerkskammer warnt vor Adressverzeichnissen
Vor allem bei Schreiben von scheinbar offiziellen Gewerberegistern, Branchenbüchern oder Adressbuchverlagen ist Vorsicht geboten. Die Anschreiben dieser Firmen sehen aus wie ein Erfassungsbogen und enthalten die Adressdaten des Betriebs. Diese Angaben sollen ergänzt oder korrigiert und dann unterschrieben zurückgesendet werden. Im Kleingedruckten verbergen sich jedoch häufig monatliche Zahlungspflichten und mehrjährige Vertragslaufzeiten, die sich ohne Kündigung automatisch verlängern. Reagiert der Angeschriebene nicht, erhält er oftmals Mahnungen, in denen er unter Fristsetzung zur Einsendung aufgefordert wird. Dadurch wird der falsche Eindruck erweckt, man sei verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren.
Eine weitere Form der Abzocke sind Rechnungen mit Zahlungsaufforderung, die den unzutreffenden Eindruck erwecken, es sei bereits ein Vertrag zustande gekommen. Der Werbeeffekt eines Eintrags in scheinbar offiziellen Gewerberegistern, Branchenbüchern oder Adressbuchverlagen sollte vorher genau überprüft werden. Meist landen die Daten in einem Adressgrab, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zu den geforderten Preisen steht.
Expertenrat zu diesem Thema erteilen bei der Handwerkskammer Holger Scheiding, Tel. 089 5119-160, E-Mail: holger.scheiding@hwk-muenchen.de, und Betty Leinert, Tel. 089 5119-162, E-Mail: betty.leinert@hwk-muenchen.de. Rechtsauskünfte sind für Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer kostenfrei.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 31.07.2012 - 14:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 691059
Anzahl Zeichen: 1937
Kontakt-Informationen:
Stadt:
München
Kategorie:
New Media & Software
Diese Pressemitteilung wurde bisher 267 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abzocker machen keinen Urlaub"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Handwerkskammer für München und Oberbayern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).