Dr. Peters Schiffsfonds auf Krisenkurs
ID: 691256
Zahlreichen Dr. Peters Schiffsfonds soll die Krise der Schifffahrt Schwierigkeiten bereiten. Die Sanierungskonzepte garantieren den Anlegern möglicherweise keine endgültige Sicherheit.
GRP Rainer(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund der anhaltenden Krise soll beispielsweise den Anlegern der VLLC- Fonds der Dr. Peters Group derzeit eine Kapitalerhöhung drohen. Erst im vergangenen Jahr musste der Dr. Peters DS- Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power den Weg in die Insolvenz antreten, nachdem die Sanierungspläne der kriselnden Schiffsfonds keinen Erfolg hatten.
Der erst kürzlich in Schieflage geratene Schiffsfonds Dr. Peters DS- Fonds Nr. 56 MS Cape Campbell habe frisches Kapital benötigt. Dieses sollte primär durch die Anleger zur Verfügung gestellt werden. Weil das notwendige Kapital bislang jedoch nicht aufgebracht werden konnte, müssen die Anleger derzeit bis auf weiteres auf ihre Ausschüttungen verzichten. Betroffene Anleger, die eine Kapitalerhöhung nicht in Betracht ziehen, müssen unter Umständen mit einer Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen rechnen.
Selbst wenn die betroffenen Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds bei einer Kapitalerhöhung mitziehen, kann nicht garantiert werden, dass ihre Beteiligung abgesichert ist. Wenn nämlich die Einnahmen der Dr. Peters Fondsschiffe weiter sinken und die Ausgaben demgegenüber steigen sollten, könnte unter Umständen früher oder später ein Notverkauf in Betracht gezogen werden.
Die Entwicklungen bei den Schiffsbeteiligungen der Dr. Peters Group zeigt, dass die Krise der Schifffahrt die betroffenen Anleger hart treffen kann.
Die betroffenen Dr. Peters - Anleger sollten ihre Situation nicht tatenlos hinnehmen und die weiteren Entwicklungen abwarten. Sie sind keineswegs schutzlos gestellt. Es empfiehlt sich, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten von einem versierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Oftmals sind die Anlageberatungsgespräche aufgrund fehlender Aufklärung der Anleger über die Risiken nicht ordnungsgemäß verlaufen, sodass ihnen Schadensersatzansprüche zustehen können.
Lassen Sie sich als Schiffsfondsanleger durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten, der nicht nur umfangreich und einzelfallbezogen prüfen kann, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen, sondern Ihnen ebenfalls helfen kann, in Zukunft die richtigen Entscheidungen zu treffen. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren und verfügen so über die dazu notwendige Erfahrung und Kompetenz.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin an einem unserer Standorte in Köln, Bonn, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart!
http://www.grprainer.com/Dr-Peters-Schiffsfonds.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 31.07.2012 - 18:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 691256
Anzahl Zeichen: 2972
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 368 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Dr. Peters Schiffsfonds auf Krisenkurs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Preisangaben – wie teuer ist GRATIS? ...
Wie sich aus § 2 Absatz 1 PAngV (Preisangabenverordnung) ergibt, hat derjenige, der gegenüber Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren in Fertigpackungen anbietet, neben dem Endpreis auch den Preis je Mengeneinheit (einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile) als Grundpreis anzu
Mögliche Nachfrageobliegenheit der Berufsunfähigkeitsversicherung ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen
Wann kann ein Insolvenzverwalter eine Rentenversicherung kündigen? ...
Im Fall von Privatinsolvenzen kann der Insolvenzverwalter je nach den Umständen des Einzelfalls auch angesparte Rentenversicherungen einziehen. Dies sogar dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst die Kündigung vor dem Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen hat, wie der BGH in seiner Entscheidun
Möglicherweise zwei weitere MPC Schiffsfonds von Krise bedroht ...
Die Anleger der beiden Flottenfonds sollen durch Nachschusszahlungen zur Sanierung beitragen. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Möglicherweise sollen nun die Schiffsfondsanleger d




