Deutsche Bahn weist Berichterstattung im "Handelsblatt zum Schienenkartell zurück
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Deutsche Bahn weist Berichterstattung im "Handelsblatt" zum Schienenkartell zurück
Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei sehen keine Anhaltspunkte für Fehlverhalten von Mitarbeitern der Deutschen Bahn
(Berlin, 1. August 2012) Die Deutsche Bahn weist die Berichterstattung des "Handelsblatts" zur vermeintlichen Kenntnis von DB-Mitarbeitern über das Schienenkartell als falsch zurück. DB-Mitarbeiter wussten von dem Schienenkartell nach Erkenntnissen der Deutschen Bahn und der Ermittlungsbehörden nichts.
In der heutigen Ausgabe des Blattes ist zu lesen, dass zwei Personen unabhängig voneinander bei der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Bochum ausgesagt hätten, die Deutsche Bahn über das Kartell informiert zu haben. Diese Darstellung ist falsch.
Richtig ist: Nach Informationen der Deutschen Bahn haben die Ermittlungsbehörden aus einer einzigen Aussage eines Hauptbeschuldigten den Verdacht hergeleitet, dass Mitarbeiter der Deutsche Bahn in den Jahren 2008 und 2009 über das Schienenkartell Kenntnis erlangt haben sollen. Die Deutsche Bahn ist diesem Verdacht in einer umfangreichen Untersuchung mit Unterstützung einer internationalen Anwaltssozietät nachgegangen. Dieser Verdacht hat sich nicht bestätigt. Auch nach Auskunft der Ermittlungsbehörden wird dieser Sachverhalt nicht weiter verfolgt.
Falsch ist demnach ebenfalls die Behauptung, auch eine zweite Person habe gegenüber den Ermittlungsbehörden ausgesagt, Mitarbeitern der Deutsche Bahn sei das Schienenkartell bekannt gewesen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kriminalpolizei haben der Deutschen Bahn gegenüber auf wiederholte Nachfrage hin versichert, dass eine solche Zeugenaussage zum Bestehen eines Kartells nicht vorliegt.
Jens-Oliver Voß
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Datum: 01.08.2012 - 15:50 Uhr
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