WN: WN: Kommentar der Westfälischen Nachrichten zur Sterbehilfe/ Notwendige Debatte
ID: 693040
straffrei. Das ist der oft unbekannte Ausgangspunkt der aktuellen
Debatte rund um das weite Feld der Sterbehilfe. Denn da der
Selbstmord nicht strafbar ist, kann auch die Beihilfe nicht geahndet
werden. Die Bundesregierung hatte sich nun vorgenommen, die auch im
Vergleich zu anderen Ländern sehr liberale Regelung in einem
spezifischen Punkt einzuschränken. Das gewerbsmäßige Betreiben von
Sterbehilfe sollte unterbunden werden. Keiner soll mit dem Tod
anderer Geschäfte machen können. Anlass dafür waren eine Schweizer
Firma sowie die Aktivitäten des früheren Hamburger Justizsenators
Roger Kusch. Wenn jetzt also Kritik am Vorschlag von
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger laut wird, dann
geht es vom Prinzip her um den Grad der Einschränkung der bisherigen
Freiheit und nicht etwa um die Ausweitung der Sterbehilfe. Das muss
zunächst positiv erwähnt werden. Das neue Gesetz sieht eine
Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Sterbehilfe vor. Ausgenommen sollen
Angehörige und andere nahestehende Personen sein. Dass dies eine
schwammige Bestimmungen des Personenkreises ist, liegt auf der Hand.
Die nun eingesetzte Debatte war also absehbar und ist notwendig. Die
katholische Kirche warnt, dass Sterbehilfe-Organisationen
möglicherweise so nicht beizukommen ist, denn sie streben nicht
direkt nach Gewinnen. Ärzte warnen vor der angedachten Regelung, weil
sie sich im Dienste des Lebens und nicht des Todes sehen. Auf der
anderen Seite schlägt die bayrische Landesregierung - im Gegensatz zu
CSU-Vertretern - eine explizite Erwähnung von Ärzten und
Pflegepersonal im Gesetz vor. Das Hin und Her zeigt, es fehlt eine
klare Linie. Nach der Debatte um die Patientenverfügung wird erneut
gerungen um die Grenze zwischen Leben und Tod. Nicht alles wird sich
per Gesetz regeln lassen. Moralvorstellungen lassen sich auf Dauer
nicht erzwingen. Ein Dammbruch hin zu einer Kultur des selbst
bestimmten Sterbens müsste auf vielen Ebenen bekämpft werden. Volker
Resing, Berlin
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Westfälische Nachrichten
Dr. Norbert Tiemann
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Datum: 02.08.2012 - 17:50 Uhr
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