Agentur Alberts berät zum"Pflege-Bahr"
Die im Juni vom Bundestag beschlossene Pflegereform wird voraussichtlich ab Januar 2013 in Kraft treten. Bei den Versicherungsmaklern der Agentur Alberts in Hamburg erhalten Kunden Informationenüber Hintergründe und neue Vorsorgemöglichkeiten.
Die Pflegereform beinhaltet eine Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,1% und eine Leistungsverbesserung für pflegebedürftige Menschen. Im Bereich der privaten Pflegevorsorge soll mit finanzieller Förderung ein weiterer Anreiz für die zusätzliche private Absicherung geschaffen werden.
Rechtzeitig die private Pflegeversicherung abschließen
Viele Versicherungsnehmer werden sich fragen, warum sie schon jetzt eine private Pflegeversicherung abschließen sollen, wo doch die Bezuschussung erst ab dem Jahr 2013 in Kraft treten wird. Diese Fragen beantwortet das Team der Agentur Alberts wie folgt:
1. Das Eintrittsalter in die Zusatzversicherung ist maßgebend für den Versicherungsbeitrag: Je früher eine Versicherung abgeschlossen wird, umso günstiger sind die monatlichen Beiträge über die gesamte Laufzeit der Versicherung.
2. Viele Versicherer bieten den kostenlosen Wechsel von einer bereits abgeschlossenen Pflegezusatzversicherung in die bezuschusste Pflege-Zusatzversicherung zu gleichen Konditionen an. Somit entsteht der Vorteil, dass man zu günstigeren Konditionen die spätere Bezuschussung erhält.
3. Da es sich bei den bezuschussten Pflege-Zusatzversicherungen um Unisex-Tarife handelt, werden Männer in jedem Fall ab dem 01.01.2013 für diese private Pflege-Zusatzversicherung einen höheren monatlichen Tarif zahlen, womit die gesetzliche Förderung sich weitaus weniger bemerkbar macht.
4. Die Versicherer unterstehen bei den Tarifen für die. s.g. Pflege-Bahr unter Kontrahierungszwang, das bedeutet, jede Person muss in dieser Versicherung aufgenommen werden, außer sie leidet an Demenz oder ist bereits pflegebedürftig. Daraus resultiert wiederum, dass die Wahrscheinlichkeit für hohe Tarife in der neuen Pflege-Zusatzversicherung für neue Verträge deutlich steigen wird.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Förderung
Damit eine private Pflege-Zusatzversicherung von staatlicher Seite gefördert wird, muss es sich bei der Versicherung um eine Pflegetagegeldversicherung handeln, für die der Versicherungsnehmer mindestens 10 Euro im Monat bezahlt. Die Absicherung muss alle Pflegestufen beinhalten und in Pflegestufe 3 muss ein Mindestbetrag von 600 Euro monatlich im Versicherungsfall ausgezahlt werden. Treffen diese Punkte alle zu, wird die Förderung von 5 Euro monatlich gewährt.
Eine eingehende Beratung zur privaten Pflegegeldversicherung bietet die Agentur Alberts gerne nach vorheriger Terminabsprache an.
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Die Agentur Alberts Versicherungsmakler oHG in Hamburg ist in besonderem Maße in der PKV Beratung aktiv. Die Versicherungsberatung bietet darüber hinaus in den Bereichen Krankenzusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Pflegezusatzversicherung ihre Dienste an. Außerdem berät die Agentur zu einem geplanten PKV Tarifwechsel oder zu Fragen bezüglich der Krankenversicherung für Existenzgründer. Als unabhängiger Versicherungsmakler informiert die Agentur auch zu einer PKV, die trotz Vorerkrankungen greift, sowie beim Wechsel zu einer privaten Pflegeversicherung.
Agentur Alberts Versicherungsmakler oHG
Sven U. Alberts
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Datum: 03.08.2012 - 11:30 Uhr
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