Käse im Koffer: Strenge Zollvorschriften bei essbaren Souvenirs
R+V-Infocenter: Besondere Vorsicht bei Reisen außerhalb der EU - Urlauber dürfen nicht alle Lebensmittel nach Deutschland einführen
Grundsätzlich gelten für Urlauber die gleichen Vorschriften wie für gewerbliche Einfuhren. "Deshalb sollten sie sich gut überlegen, ob es wirklich Fleisch- und Milchprodukte als Mitbringsel sein müssen", so R+V-Experte Dr. Hasse. "Um den veterinärrechtlichen Anforderungen zu entsprechen, ist der Aufwand nämlich sehr groß." Die Urlauber brauchen eine Gesundheitsbescheinigung und gültige Begleitdokumente für die Waren. Zudem müssen sie die Lebensmittel in Deutschland nochmals prüfen lassen. Grund für die strikten Kontrollen ist der Schutz vor übertragbaren Tierseuchen.
Auf Mengen achten
Reisende aus den USA, Asien und Afrika dürfen weder Wurst noch Käse im Gepäck haben - dafür jedoch Fisch und Krustentiere sowie bestimmte Süßwaren. "Erlaubt sind Lebensmittel, die nur wenig Milch oder Sahne enthalten, beispielsweise Bonbons, Kekse und Schokolade", berichtet Dr. Hasse vom R+V-Infocenter. Auch Säuglingsnahrung darf mit an Bord. Insgesamt darf bei Flugreisen der Warenwert maximal 430 Euro betragen. Dr. Andreas Hasse: "Zollfrei ist die Einfuhr schließlich nur, wenn die Mitbringsel für den eigenen Verbrauch gedacht sind oder als Geschenk. Ab einer gewissen Menge wird es unglaubwürdig."
Hohe Obergrenzen in Europa
Europaurlauber können bei der Einreise mit Lebensmitteln entspannter sein. Auch hier gelten zum Teil Obergrenzen für die Waren, doch die sind weiter gefasst - beispielsweise bei hochprozentigen Souvenirs: Darf aus dem Urlaub außerhalb Europas nur ein Liter Schnaps oder Rum mitgebracht werden, sind es innerhalb der EU ganze zehn Liter.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Nicht alle europäischen Länder gehören zum Zollgebiet der EU. Daher gelten beispielsweise für Grönland, Gibraltar und den nördlichen Teil von Zypern Sonderregelungen. Am besten informieren sich Urlauber im Vorfeld beim Zoll darüber.
- Nicht alle tierischen Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten unterliegen strengen Kontrollen: Eine gewisse Menge Honig ist beispielsweise erlaubt.
- Grundsätzlich verboten sind jedoch Kartoffeln, weil die Gefahr hoch ist, dass die Urlauber damit die bakterielle Ringfäule einschleppen.
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Datum: 07.08.2012 - 10:51 Uhr
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