Das Haftungsrisiko Limited (Ltd.) - Juristische Beratung bei Firmengründung besonders wichtig

Das Haftungsrisiko Limited (Ltd.) - Juristische Beratung bei Firmengründung besonders wichtig

ID: 695953

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte




(firmenpresse) - Jena, 8. August 2012. Auf die Bedeutung juristischer Beratung bei einer Firmengründung weist die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) hin. Aktuelles Beispiel: Die Haftungsfalle der englischen Gesellschaftsform Limited (Ltd.).

Ein typischer und aktueller Fall zur Haftungsfalle "Limited", den das Oberlandesgericht (OLG) in Celle zu entscheiden hatte, ist einmal mehr Anlass, auf die Wichtigkeit der juristischen Beratung vor der Firmengründung hinzuweisen (Az.: 6 U 15/12). Immer wieder tappen deutsche Firmengründer in eine Haftungsfalle, da es trotz Haftungsschutz und Sicherung von Privatvermögen in der Gesellschaftsform der englischen Limited zur persönlichen Haftung kommen kann.

Der Fall vor dem OLG Celle betraf die Firma Solartechnik Ltd., die in England gegründet wurde und in Niedersachsen tätig geworden ist. Im Mai 2010 wurde die Ltd. aus dem englischen Register gelöscht. Die Löschung geschah vermutlich deshalb, da die Firma die nötigen Unterlagen der Rechnungslegung in englischer Sprache nicht eingereicht hatte. Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer: "Das englische Rechtssystem reagiert sehr schnell mit der Löschung einer Gesellschaft, wenn der Unternehmer seinen Pflichten nicht konsequent nachkommt." Die Solartechnik Ltd. führte ihre Geschäftstätigkeit trotz Löschung bis Dezember 2010 fort. Mit der Fortsetzung der Geschäftstätigkeit wird die volle persönliche Haftung der Gesellschafter begründet. Bleibt nämlich das Unternehmen in Deutschland nach der Löschung der Limited weiterhin aktiv, so ist dieser weitere aktive unternehmerische Zusammenschluss nach deutschem Recht zu bestimmen. "Betrifft diese Fortführung ein Handelsgewerbe, ist der Zusammenschluss als offene Handelsgesellschaft (OHG) zu bewerten, in allen anderen Fällen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)", sagt Kanzleiinhaber Beyer. "Und sowohl bei der OHG als auch bei der GbR kommt es zur persönlichen Haftung nach § 128 HGB."

Genau diese Konstellation lag dem OLG Celle vor, das am 29. Mai 2012 in vorgenanntem Sinn entschieden hatte.



Die vielen Vorteile, die verschiedene Anbieter im Internet bei der Gründung einer UK Limited anpreisen, können also auch schnell zum Nachteil werden. Aus dem vermeintlichen Haftungsschutz und der Sicherung von Privatvermögen kann - wie der aktuelle Fall gezeigt hat - schnell persönliche Haftung werden. "Unternehmensgründer sollten eine gesunde Skepsis entwickeln, wenn man im Internet in nur vier Stunden und mit einer Gebühr zwischen 40 und 170 Euro eine englische Limited gründen kann, die offensichtlich nur Vorteile bringt", meint Beyer. "Als deutsche Antwort auf die Limited wurde im Jahr 2008 die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) eingeführt, wenn es denn zur eigentlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht reicht." Wie der geschilderte Fall wieder einmal beweist, ist der Entschluss für eine bedürfniskonforme Rechtsform des Unternehmens eine Sache, für die man sich juristischen Beistand einholen sollte.

Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com


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Datum: 08.08.2012 - 11:25 Uhr
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