Deutsche lehnen Vorfälligkeitsentschädigung ab
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Nur 6,4 % halten die Gebühr in ihrer jetzigen Form bei vorzeitiger Ablösung einer Baufinanzierung für zulässig
Die Berechnungsweise der Vorfälligkeitsentschädigung ist gerichtlich vorgeschrieben; auch müssen sämtliche Tilgungsmöglichkeiten sowie die der Bank ersparten Risikokosten positiv für den ablösewilligen Kunden einberechnet werden. Trotzdem verursacht die Vorfälligkeitsentschädigung in der Praxis immer wieder große Kundenverärgerung, weil sich die Kreditinstitute wenig kulant zeigen, und die Gebühr häufig im ersten Ansatz zu hoch berechnet wird. Viele Baufinanzierungskunden wissen auch nicht, dass sie bei Zinsfestschreibungen über 10 Jahren nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit mit einer Frist von 6 Monaten ohne Vorfälligkeitsentschädigung die Baufinanzierung kündigen können.
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Datum: 13.01.2009 - 09:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 69600
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anette Rehm
Stadt:
Nürnberg
Telefon: 0911 5614697
Kategorie:
Banken
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.01.2009
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